Nebenstraße als Autobahnzubringer 03.06.2024, 10:04 Uhr

Changing Cities reicht Klage gegen Berliner Bezirk auf Verkehrsberuhigung ein

Die Radverkehrsorganisation Changing Cities (Berlin) verklagt das Bezirksamt Berlin Reinickendorf. Es geht um den Verkehr in einer Nebenstraße, die als Abkürzung zur Bundesstraße genutzt wird.
Anwohner in Berlin Reinickendorf
(Quelle: Changing Cities)
Changing Cities meint, dass das Bezirksamt seiner Pflicht zum Schutz der Anwohner und Anwohnerinnen des Waldseeviertels nicht nachkommt. Durch dieses Wohnviertel wälzen sich täglich mehrere Tausend Autos, um den Weg zur Bundesstraße 96 um wenige Minuten abzukürzen. In den kleinen Straßen führt dieses Verkehrsaufkommen zu gefährlichen Situationen und viel Lärm.
Seit vielen Jahren wehren sich drei Bürgerinitiativen gegen diesen Zustand. Doch anstatt den Anwohnerinnen und Anwohnern zu helfen, plant das Bezirksamt, die Situation zu verschärfen und die Schildower Straße für den Lkw-Verkehr freizugeben.
Changing Cities unterstützt die Klage der Bürgerinitiative für Verkehrsberuhigungsmaßnahmen. So soll das Wohnviertel von den Automassen des Durchgangsverkehrs befreit werden. Denn die Schildower Straße ist als Nebenstraße in einem Wohnviertel ausgewiesen. Die Nutzung als Autobahnzubringer ist damit laut Changing Cities nicht legal und verletze die Rechte der Anwohner und Anwohnerinnen auf Sicherheit und Ruhe.

Berlin soll Autoverkehr auf die Hauptstraßen verlagern

Zudem soll das Gericht festlegen, unter welchen Bedingungen ein Recht auf Verkehrsberuhigungsmaßnahmen im Wohnviertel besteht. Welche Voraussetzungen müssen dafür vorliegen? Wenn das Gericht Changing Cities Recht gibt und Verkehrsberuhigungsmaßnahmen anweist, könnte dies Argumente für weitere Klagen in anderen Bezirken liefern. Dieses Verfahren hat also weitreichende Bedeutung über Berlin hinaus.
Für die Kosten der Klage ruft Changing Cities zu einer Spendensammlung auf. In der ersten Instanz rechnet die Organisation mit Kosten von 15.000 Euro.



Das könnte Sie auch interessieren