Parken auf markierten Flächen 22.08.2022, 14:32 Uhr

München verschärft Regeln für E-Scooter

Die Stadt München verpflichtet Nutzerinnen und Nutzer von E-Tretrollern, diese auf gekennzeichneten Flächen abzustellen.
E-Scooter auf markierter Abstellfläche in München
(Quelle: Shutterstock / FooTToo)
Ursache sind Verkehrsbehinderungen durch wahllos parkende E-Tretroller in der Innenstadt. Die Parkplatzpflicht gilt seit Freitag, 5. August. Die Rückgabe der gemieteten E-Scooter geht nur noch auf markierten Abstellflächen, ansonsten läuft die Uhr für die Miete weiter. Dies berichtet die Süddeutsche Zeitung. Insgesamt 43 Sonderparkflächen soll es in der Altstadt geben - vielfach am Rande der Fußgängerzone, in die man ohnehin nicht hineinfahren darf. Allerdings seien derzeit erst 24 solcher Abstellflächen schon betriebsbereit.

Bußgelder möglich

Das Verwarnungsgeld bei Wildparken beträgt 20 Euro. Wer seinen E-Scooter wie ein Fahrrad nur vorübergehend abstellt, um anschließend weiterzufahren, ist von der Regel nicht betroffen – außer, er parkt verkehrsbehindernd. Die Abstellflächen für E-Scooter laufen zunächst als Test und sollen bleiben, wenn sich der gewünschte Erfolg, also geordnetes Parken, einstellt.


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