Parken auf markierten Flächen
22.08.2022, 14:32 Uhr
München verschärft Regeln für E-Scooter
Die Stadt München verpflichtet Nutzerinnen und Nutzer von E-Tretrollern, diese auf gekennzeichneten Flächen abzustellen.
Ursache sind Verkehrsbehinderungen durch wahllos parkende E-Tretroller in der Innenstadt. Die Parkplatzpflicht gilt seit Freitag, 5. August. Die Rückgabe der gemieteten E-Scooter geht nur noch auf markierten Abstellflächen, ansonsten läuft die Uhr für die Miete weiter. Dies berichtet die Süddeutsche Zeitung. Insgesamt 43 Sonderparkflächen soll es in der Altstadt geben - vielfach am Rande der Fußgängerzone, in die man ohnehin nicht hineinfahren darf. Allerdings seien derzeit erst 24 solcher Abstellflächen schon betriebsbereit.
Bußgelder möglich
Das Verwarnungsgeld bei Wildparken beträgt 20 Euro. Wer seinen E-Scooter wie ein Fahrrad nur vorübergehend abstellt, um anschließend weiterzufahren, ist von der Regel nicht betroffen – außer, er parkt verkehrsbehindernd. Die Abstellflächen für E-Scooter laufen zunächst als Test und sollen bleiben, wenn sich der gewünschte Erfolg, also geordnetes Parken, einstellt.