Ende der „Wildwest-Situation“ 01.12.2021, 11:30 Uhr

Regeln für E-Scooter in Frankfurt werden deutlich verschärft

In Frankfurt werden die Regeln für E-Scooter ab dem Frühjahr 2022 deutlich verschärft. Davon sind die Leihanbieter Tier, Voi, Lime, Bolt und Bird betroffen. Sie werden stärker in die Pflicht genommen und haben sich mit der Stadt unter anderem auf Geofencing verständigt.
Das freie Abstellen von E-Scootern wie hier wird in Frankfurt bald nicht mehr erlaubt sein
(Quelle: Shutterstock/Chan2545)
Verkehrsdezernent Stefan Majer (Bündnis90/ Die Grünen) kündigte diese Änderungen am Montagabend im Verkehrsausschuss an. Künftig werden demnach in der Innenstadt feste Stellplätze (beispielsweise an Bahnhöfen und wichtigen Verkehrspunkten) für E-Scooter eingeführt. Dann sollen nur noch fünf Fahrzeuge pro Anbieter an einem solchen Abstellplatz platziert werden dürfen.
Seit ihrer Einführung in mehreren deutschen Großstädten gab es in dieser Hinsicht keine Einschränkungen, sodass die E-Scooter an beliebigen Plätzen im öffentlichen Raum abgestellt wurden und so mitunter Geh- und Radwege, teils auch gefährlich, blockierten. Mit der Umstellung auf fixe Stellplätze sollen die E-Scooter in einem Umkreis von 100 bis 150 Metern um den Standort nicht mehr abgestellt werden dürfen. Um dies sicherzustellen, werde man das sogenannte Geofencing einführen, so Majer. Geofencing ist das automatisierte Ausführen einer Aktion, die durch das Überschreiten einer definierten Begrenzung auf der Erdoberfläche oder in der Luft ausgelöst wird.

Weitere Abstellverbote und Regeln für E-Scooter

Parkverbote für die E-Scooter soll es des Weiteren in Fußgängerzonen, auf den Mainbrücken, auf Straßenbrücken, auf Mittelstreifen, Grünflächen im Straßenraum, in Parks und Grünanlagen, in Schutzgebieten für Landschaft und Natur, im Wald sowie auf Spielplätzen oder Friedhöfen gelten. Die Betreiber hätten diese Einschränkungen bereits zugesichert, so Verkehrsdezernent Majer.
Die Maßnahmen gehen noch weiter: Mindestens 1,5 Meter Platz müssen beim Abstellen auf dem Gehweg gelassen werden. Auch Radwege, gemeinsame Rad- und Fußwege, Feuerwehrzufahrten, Blindenleitsysteme, Haltestellen des ÖPNV, Einfahrten, Werbeanlagen, Ampeln, Fahrstühle, Kreuzungen und Einmündungen (fünf Meter Abstand vor und hinter Kreuzungen und Einmündungen) sind mit Inkrafttreten der Änderungen freizuhalten. Die E-Scooter-Anbieter müssen dem Maßnahmenkatalog zufolge zudem in Zukunft eine 24-Stunden-Hotline für Beschwerden anbieten. Die Stadt Köln war bereits mit verschärften Maßnahmen wie Sperrzonen und der Planung eines Nachtfahrverbots vorgeprescht.


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