Gesetz vor Verabschiedung 02.06.2022, 10:59 Uhr

HDE warnt vor Vertrauensschaden durch Mindestlohnerhöhung

Am 3. Juni berät der Bundestag über einen gesetzlich höheren Mindestlohn. Der Handelsverband Deutschland (HDE) bekräftigt seine Kritik.
Der Mindestlohn soll ab Oktober auf zwölf Euro pro Stunde angehoben werden.
(Quelle: Shutterstock / DesignRage)
Der HDE lehnt eine Änderung des Mindestlohns unmittelbar durch den Gesetzgeber und ohne Beteiligung der unabhängigen Mindestlohnkommission strikt ab. Der Gesetzentwurf der Bundesregierung greife in dieser Fassung tief in die durch das Grundgesetz geschützte Tarifautonomie ein. Am 3. Juni soll der Bundestag den Gesetzentwurf zur Mindestlohnanhebung verabschieden. Der Bundesrat wird den Entwurf voraussichtlich Anfang Juli 2022 final beraten.
„Mit dem Eingriff in die Tarifautonomie schafft die Bundesregierung einen gefährlichen und irreversiblen Präzedenzfall. Der Mindestlohn droht damit zukünftig vor jeder Bundestagswahl erneut zum Spielball politischer Ambitionen zu werden“, so HDE-Hauptgeschäftsführer Stefan Genth. Wer die unabhängige Mindestlohnkommission einmal aushebele, werde dies bei Gelegenheit erneut tun.

Vertrauensschaden für die Mindestlohnkommission

Zudem zerstöre die Erhöhung des Mindestlohns auf zwölf Euro pro Stunde zum 1. Oktober 2022 durch den Gesetzgeber wertvolles Vertrauen in das Verfahren und die Beschlüsse der Mindestlohnkommission. „Tarifbindung wird in Zukunft weniger attraktiv. Schließlich ist Planungssicherheit für die Unternehmen hierbei ein ganz zentrales Argument“, betont Genth. Tarifentgelte unterhalb von zwölf Euro pro Stunde würden ab Oktober verdrängt, obwohl nur die Tarifvertragsparteien die wirtschaftliche Belastbarkeit der Unternehmen in ihrer Branche angemessen beurteilen können.
„Der Vertrauensschaden, den die Politik hier in Kauf nimmt, ist enorm“, so Genth. Es bedürfte zumindest einer Verschiebung der Mindestlohnanhebung auf den 1. Januar 2023. Vollkommen unverständlich sei auch, warum der Entwurf der Bundesregierung trotz erheblicher verfassungsrechtlicher Bedenken nach wie vor keine Öffnungsklausel für noch laufende Entgelttarifverträge enthalte. Die Mindestlohnanhebung treffe zudem auf eine besonders volatile wirtschaftliche Gesamtsituation. „Für große Teile des Einzelhandels sind die schweren Zeiten noch längst nicht vorbei“, so Genth weiter.

Anhebung des Minijobverdienstes

Die ebenfalls im Entwurf der Bundesregierung vorgesehene Anhebung und Dynamisierung der Verdienstgrenze für die Minijobs begrüßt der HDE hingegen. „Die Verdienstgrenze bei den Minijobs anzuheben und zu dynamisieren, ist gut und längst überfällig. Dabei muss es aber auch bleiben“, betont Genth. Minijobber seien für den Einzelhandel trotz eines starken Rückgangs in den vergangenen Jahren weiter von großer Bedeutung. Minijobs seien auch für Arbeitgeber ein wichtiges Flexibilitätsinstrument, um etwa branchentypische Stoßzeiten besser abzufedern.
Vollkommen inakzeptabel sei allerdings die erneute Anhebung der Midijob-Verdienstgrenze auf 1.600 Euro pro Monat sowie die Umverteilung bei den Sozialversicherungsbeiträgen zulasten der Arbeitgeber. „Arbeitgeber mit hoher Teilzeitquote werden gezielt bestraft. Die Politik muss hier eine rote Linie ziehen und zumindest die Midijob-Grenze bei 1.300 Euro belassen“, so Genth.


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