Überfüllte Gehwege
02.12.2022, 09:00 Uhr
Berlin: E-Roller und Fahrräder dürfen gratis auf Autoparkplätzen parken
Fahrräder, E-Roller, und Motorräder können in Berlin künftig kostenlos auf Autostellplätzen geparkt werden. Nur Fahrräder dürfen weiter auf Gehwegen abgestellt werden.
Das teilte die Verkehrsverwaltung des Senats am Dienstag mit. Demnach soll die Regelung ab dem 1. Januar 2023 gelten. Das soll Fußwege sicherer machen. „Es ist so, dass Fahrräder aber auch Elektro- und andere Kleinstfahrzeuge tatsächlich Fahrzeuge sind und das bedeutet, sie dürfen auf Parkplätzen abgestellt werden“, sagte Mobilitätssenatorin Bettina Jarasch (Grüne) dem Fernsehsender RBB am Mittwoch. „Das Ziel dahinter ist ganz klar: Ich möchte endlich, dass die Fahrräder, Scooter und anderen Kleinstfahrzeuge von den Gehwegen verschwinden, wo sie bis jetzt rechtlich geduldet worden sind.“
Die E-Scooter werden laut Jarasch noch für eine kurze Übergangsfrist geduldet, dürfen aber bald nicht mehr auf den Bürgersteigen parken, sondern an Sammelstellen oder Parkplätzen. Auf Gehwegen abgestellte Fahrräder würden dagegen weiter geduldet.
Der Senat teilte dazu hier mit: „Für das Abstellen beziehungsweise Parken von Fahrrädern, Pedelecs, Lastenrädern, Leichtkrafträdern sowie Motorrädern auf Verkehrsflächen des ruhenden Verkehrs ist eine generelle Befreiung von der Parkgebührenpflicht vorgesehen, um die Nutzer und Nutzerinnen dieser Fahrzeugarten zu einer verstärkten Inanspruchnahme dieser Verkehrsflächen zu animieren. So wird die Freihaltung der Fußverkehrsflächen als geschützte Räume für die schwächsten Verkehrsteilnehmer und Verkehrsteilnehmerinnen unterstützt und die Verkehrssicherheit auf Fußverkehrsflächen erhöht.“
Eine Pflicht zur Nutzung der Parkplätze besteht für Radfahrer und Radfahrerinnen nicht. Außerdem werden die Parkgebühren für Autos angehoben: von ein bis drei Euro pro Stunde auf zwei bis vier Euro.
Klarstellung per Twitter: Räder müssen platzsparend parken
Befürchtungen, dass bald ein Fahrrad einen ganzen Parkplatz einnehmen könnte, erteilte der Berliner Senat eine Abfuhr per Twitter: Das Parken und Halten sei in der Straßenverkehrsverordnung geregelt. Diese sei Bundesrecht und wurde durch die Verordnung des Senats nicht verändert. Auch für diese Fahrzeuge gelte danach, dass möglichst platzsparend geparkt werden müsse, so der Senat.