Verkehrswende
07.11.2019, 12:46 Uhr
VCD kritisiert StVO-Novelle als zu zaghaft
Die geplante StVO-Novelle sei erst ein Anfang, für eine echte Verkehrswende fehlt jedoch der Mut, findet der Verkehrsclub Deutschland (VCD) und fordert Vorrang für Fuß- und Fahrradverkehr und Tempo 30 als Regelgeschwindigkeit innerorts.
Mit der Novelle der Straßenverkehrsordnung (StVO) will das Bundesverkehrsministerium (BMVI), den Fuß- und Fahrradverkehr sicherer und attraktiver machen. Der ökologische Verkehrsclub VCD begrüßt die Bemühungen des BMVI, diesem Ziel mit der StVO-Novelle gerecht zu werden. Um dieses zu erreichen, fehlen jedoch die wichtigsten Maßnahmen wie Tempo 30 als Regelgeschwindigkeit innerorts, die konsequente Erhöhung der Bußgelder für Falschparker oder die Möglichkeit für Kommunen, die Durchfahrt von Lkw ohne Abbiege-Assistenten zu verbieten. Damit gelänge ein echter Vorrang für Fuß- und Fahrradverkehr.
Die VCD-Bundesvorsitzende Kerstin Haarmann meint: „Für die Verkehrswende ist eine echte Änderung der Straßenverkehrsordnung hin zu mehr Fuß- und Fahrradfreundlichkeit längst überfällig. Der vorliegende Entwurf von Bundesverkehrsminister Scheuer ist jedoch eher gut gemeint, als gut in der Sache. Es fehlt der Mut: Das Wichtigste, Tempo 30 als Regelgeschwindigkeit einzuführen, enthält der Entwurf leider nicht.“
Eine Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h mache nicht nur den Rad-, sondern den gesamten Verkehr in den Städten sicherer, leiser und attraktiver. Beispielsweise reduziere sich das Tötungsrisiko für Fußgänger um mehr als das Doppelte, wenn mit 30 statt mit 50 km/h gefahren werde. Zusätzlich verringere Tempo 30 den Verkehrslärm, den Schadstoffausstoß und ermögliche einen flüssigeren und entspannteren Verkehrsablauf für alle. Es brauche Tempo 30 innerorts als Regelgeschwindigkeit, jedoch solle es Ausnahmen für Tempo 50 auf Hauptverkehrsstraßen geben. Als Umkehrung der bisherigen Praxis wären die Ausnahmen für Tempo 50 im Einzelfall nachzuweisen.
Eine weitere Maßnahme, wie eine konsequente Bußgelderhöhung für Falschparker auf 100 Euro, fehle ebenfalls. „Dabei behindert oder gefährdet falsches Parken andere Menschen und ist damit kein Kavaliersdelikt“, meint Anika Meenken, VCD-Sprecherin für Radverkehr. „Bei unserer Petition #KnollestattKnöllchen haben mehr als 37.000 Menschen höhere Bußgelder für Falschparker gefordert. Dass Minister Scheuer dem nachkommt, ist gut. Doch für eine tatsächlich abschreckende Wirkung müssen diese immer und ohne Ausnahmen gelten.“
Der VCD begrüßt die geplante Anhebung der Bußgelder, jedoch müssten diese konsequent und nicht nur punktuell erhöht werden und es brauche einen Punkt im Flensburger Verkehrsregister. Dabei dürfe es keine Ausnahmen geben – egal, ob unerlaubt auf Schutzstreifen, auf Rad- oder Gehwegen, auf Busspuren, Carsharing-Parkplätzen oder innerhalb der 5-Meter Parkverbotszone an Straßenecken oder vor Ampeln und Zebrastreifen falsch geparkt werde.
In der aktuellen StVO-Novelle müsse die Bundesregierung jetzt auch die entsprechende Gesetzesgrundlage für noch mehr Sicherheit beim Abbiegen von Lkw beschließen. Denn die geplante Schrittgeschwindigkeit von Lkw beim Rechtsabbiegen schützt nach Auffassung des VCD nicht hinreichend vor Abbiegeunfällen mit Radfahrern. Auch wenn Lkw langsam fahren, können deren Fahrer beim Abbiegen Radfahrer und Fußgänger übersehen und erfassen. Abbiege-Assistenten hingegen könnten laut VCD 60 Prozent der Lkw-Fahrradunfälle beim Rechtsabbiegen von Lkw verhindern. Der Club beruft sich dabei auf die Unfallforschung der Versicherer. Da die entsprechenden EU-Vorgaben für verpflichtende Abbiegeassistenten erst 2024 in Kraft treten und dann auch nur für neue Lkw gelten würden, müssten Kommunen die Möglichkeit erhalten, Lkw ohne entsprechende Sicherheitstechnik die Durchfahrt zu verbieten.