Schwerer Sturz wegen Autotür 01.09.2022, 12:15 Uhr

„Dooring“-Unfall: Gericht verurteilt Autofahrer zu voller Haftung

Nach einem sogenannten „Dooring“-Unfall hat das Kölner Landgericht einen Autofahrer zur vollen Haftung für die Schäden verurteilt. Das hohe Tempo des Rennradfahrers spielte keine Rolle.
Ein Gericht sprach einem Autofahrer die volle Schuld nach einem „Dooring“-Unfall mit einem Radfahrer zu. Das Bild zeigt einen Crashtest mit Dummy.
(Quelle: Unfallforschung der Versicherer)
Ein Autofahrer hatte seine Fahrertür so geöffnet, dass ein Rennradfahrer schwer stürzte. Die Versicherung des Autofahrers hatte eine Haftung von 75 Prozent anerkannt und dem Radfahrer eine Mitschuld zugewiesen, weil er das parkende Auto in zu geringem Abstand passiert habe. Er hätte zudem mitbekommen können, dass der Autofahrer nach dem Einparken seine Tür habe öffnen wollen, so die Versicherung.
Der Rennradfahrer klagte dagegen und bekam Recht: Der Autofahrer müsse sich beim Öffnen der Fahrertür so verhalten, dass eine Gefährdung anderer ausgeschlossen ist, teilte das Gericht am Mittwoch, 31. August mit. Dass der Radfahrer zu wenig Seitenabstand gehalten habe, könne nicht angenommen werden. Es habe hohes Verkehrsaufkommen geherrscht.

Radfahrer darf über 30 Stundenkilometer fahren 

Der Rennradfahrer selbst gab an, schneller als Tempo 30 gefahren zu sein, was an der Unfallstelle erlaubt gewesen sei. Daraus könne ihm auch kein Vorwurf gemacht werden, befand das Gericht. Er habe „mit einer so groben Unachtsamkeit des Autofahrers“ nicht rechnen müssen. Er sei durch den Unfall nicht nur in seinem Beruf als Unfallchirurg eingeschränkt, sondern auch in seiner Freizeit, hatte der Kläger geschildert. Ihm stünden 7.500 Euro Schmerzensgeld zu, entschied das Gericht.



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