Betrunkener verurteilt
24.08.2022, 14:48 Uhr
E-Scooter: Geringe Masse und langsame Fahrt sind kein Freibrief
Geringe Masse und Geschwindigkeit schützen bei Fehlverhalten nicht vor Strafe. Das erfuhr ein Angeklagter, der betrunken mit einem E-Tretroller im Saarland gefahren war.
Ein Gericht entzog einem Angeklagten den Führerschein wegen Trunkenheit auf dem E-Scooter (Symbolbild).
(Quelle: Shutterstock / Orion Production)
Das meldet der ADAC. So wurde bei einem Fahrer eines elektrischen Tretrollers bei einer Polizeikontrolle festgestellt, dass er unter erheblichem Drogeneinfluss stand. Darum verurteilte ihn das Oberlandesgericht Zweibrücken zu einer Geldbuße von 500 Euro und einem Monat Fahrverbot. Der Mann war mit dem Fahrverbot nicht einverstanden und legte Rechtsbeschwerde ein. Er argumentierte, dass beim Fahren mit einem E-Scooter nicht regelmäßig ein Fahrverbot anzuordnen sei.
Fahrverbot auch bei Fahrt auf E-Roller möglich
Das Gericht entschied, dass das Regelfahrverbot nicht nur deswegen entfallen könne, weil der Mann nur auf einem E-Scooter fuhr. Für die von ihm ausgehende Gefahr komme es nicht nur auf die kinetische Energie aus Masse und Geschwindigkeit an. Wichtiger sei die Wahrscheinlichkeit, andere durch eine unsichere oder unberechenbare Fahrweise zu gefährden.
Einfluss von Alkohol und Drogen verstärkt die Gefahr
Auch ein E-Scooter habe mit seiner Masse und der möglichen Höchstgeschwindigkeit erhebliches Potenzial, andere zu gefährden oder zu verletzen, so das Gericht. Verstärkt werde das dadurch, dass ein E-Scooter viel leichter beschleunigt werden könne als ein Fahrrad. Außerdem müsse der Rollerfahrer die Geschwindigkeit auch beherrschen können. Beeinträchtigungen des Gleichgewichts und abrupte Lenkerbewegungen könnten wegen der stehenden Fahrposition und den kleinen Rädern sehr viel größere Auswirkungen haben und schneller zu kritischen Situationen für andere Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer führen. Unter Einfluss von Alkohol oder Drogen würde diese Gefahrenlage noch verstärkt, so das Gericht. Der Rollerfahrer wurde das Fahrverbot daher nicht los.