Neue Regel
10.01.2024, 09:37 Uhr
Schweiz führt Tachopflicht für S-Pedelecs ein
Die Schweiz führt eine Tachopflicht für S-Pedelecs ein. Sie gilt ab dem 1. April. Auch für langsamere Pedelecs ohne Tachopflicht drohen Geldbußen bei Überschreitung der örtlich erlaubten Höchstgeschwindigkeit.
Die Tachopflicht für S-Pedelecs gilt ab dem 1. April. Bereits im Verkehr befindliche S-Pedelecs müssen bis 2027 nachgerüstet werden, teilt der Schweizer Herstellerverband Velosuisse mit. Die Geschwindigkeitsanzeige muss nicht geeicht sein. Sie sollte aber mindestens die tatsächliche Geschwindigkeit anzeigen und darf nicht mehr als 10 Prozent plus vier Stundenkilometer über die tatsächliche Geschwindigkeit abweichen.
Auch Fahrer und Fahrerinnen auf langsameren Pedelecs, für die keine Tachopflicht gilt, können künftig bei Tempoüberschreitungen mit 30 Franken Geldstrafe belegt werden.
Tagfahrlicht seit 2022 vorgeschrieben
Seit April 2022 gilt außerdem eine generelle Tagfahrlichtpflicht für alle E-Bikes. Die Anforderungen:
- Das Tagfahrlicht gilt ausnahmslos für alle E-Bike-Typen, auch E-MTBs und E-Rennräder.
- Als Tagfahrlicht kann auch die bestehende Beleuchtung eingeschaltet werden; es muss kein spezielles bzw. separates Tagfahrlicht angebracht werden.
- Das Tagfahrlicht an E-Bikes ist in der Schweiz nicht typengenehmigungspflichtig.
- Beim (Tag-) Fahrlicht werden auch Aufsteck-Akkuleuchten akzeptiert, die sich (als Diebstahlschutz und zum Nachladen) entfernen lassen.
- Das Tagfahrlicht darf nicht blinken und blenden und sollte auf 100 Meter sichtbar sein. Die Lichtstärke wird nicht näher spezifiziert.ie Lichtpflicht gilt auf allen öffentlichen Verkehrsflächen.
Eine Verkehrsfläche ist dann öffentlich, wenn sie nicht ausschließlich privatem Gebrauch dient und somit einem unbestimmten Benutzerkreis die faktische Benutzungsmöglichkeit offensteht. Auch ein Waldweg oder ein Bike-Trail ist somit meist eine öffentliche Straße und die Lichtpflicht gilt auch dort.
EU-Pedelecs erfüllen Schweizer Vorschriften bereits
Für ausländische Radtouristen und -touristinnen gilt: In der EU zugelassene schnelle E-Bikes erfüllen die Schweizer Vorschriften. Schnelle E-Bikes, die in der Schweiz als Motorfahrräder immatrikuliert werden müssen, gelten in der EU als Kleinkrafträder. Die EU-Anforderungen zur Messgenaugkeit an den Geschwindigkeitsmesser sind identisch mit den Schweizer Vorschriften. Im Gegensatz zur Schweiz sind in der EU sogar die Tachos selbst typgenehmigungspflichtig.
Eine Übersicht zu den Schweizer Vorschriften stellt das Schweizer Bundesamt für Straßen (Astra) hier zur Verfügung.