Forderungen in Milliardenhöhe
13.12.2023, 10:04 Uhr
Insolvenzen nehmen 2023 um knapp 25 Prozent zu
Die Zahl der beantragten Regelinsolvenzen in Deutschland ist nach vorläufigen Angaben des Statistischen Bundesamtes (Destatis) im Jahresvergleich deutlich gestiegen.
Deutlich mehr Unternehmen haben 2023 Insolvenz angemeldet.
(Quelle: Shutterstock / Vitalii Vodolazskyi)
Im November 2023 haben die Unternehmensinsolvenzen laut Destatis um 18,8 Prozent gegenüber dem Vorjahresmonat zugenommen, nach 22,4 Prozent im Oktober. Seit Juni dieses Jahres sind damit durchgängig zweistellige Zuwachsraten im Vorjahresvergleich zu beobachten. Im Zeitraum von Januar bis September 2023 meldeten die Amtsgerichte nach endgültigen Ergebnissen 13.270 beantragte Unternehmensinsolvenzen. Das waren 24,7 Prozent mehr als von Januar bis September 2022, als die Zahl der Unternehmensinsolvenzen in etwa auf dem niedrigen Niveau des von Corona-Sonderregelungen geprägten Vergleichszeitraums des Jahres 2021 geblieben war (-0,4 Prozent gegenüber Januar bis September 2021).
Die Forderungen der Gläubiger aus den von Januar bis September 2023 gemeldeten Unternehmensinsolvenzen bezifferten die Amtsgerichte auf rund 21,1 Milliarden Euro. Im Vorjahreszeitraum hatten die Forderungen bei rund 10,8 Milliarden Euro gelegen.
Verkehr und Lagerei am häufigsten betroffen
Bezogen auf 10.000 Unternehmen gab es von Januar bis September 2023 in Deutschland insgesamt 39,1 Unternehmensinsolvenzen. Die meisten Insolvenzen je 10.000 Unternehmen entfielen auf den Wirtschaftsabschnitt Verkehr und Lagerei mit 79,5 Fällen. Dann folgten die sonstigen wirtschaftlichen Dienstleistungen (zum Beispiel Zeitarbeitsfirmen) mit 63,8 Fällen. Die geringste Insolvenzhäufigkeit mit 4,4 Insolvenzen je 10.000 Unternehmen gab es in der Energieversorgung.
Bei den Ergebnissen ist zu berücksichtigen, dass die Anträge erst nach der ersten Entscheidung des Insolvenzgerichts in die Statistik einfließen. Der tatsächliche Zeitpunkt des Insolvenzantrags liegt in vielen Fällen annähernd drei Monate davor. Die Insolvenzstatistik bildet nur Geschäftsaufgaben ab, die im Zuge eines Insolvenzverfahrens ablaufen, nicht jedoch solche aus anderen Gründen beziehungsweise vor Eintritt akuter Zahlungsschwierigkeiten. Diese und weitere Hinweise sind bei der Interpretation der Insolvenzstatistiken zu beachten.