10.000 Euro Bußgeld 25.06.2016, 16:36 Uhr

Textilkennzeichnung: Neues Gesetz birgt Risiken

Am 24. Februar 2016 ist ein Durchführungsgesetz bezüglich einer EU-Verordnung zur Textilkennzeichnung in Kraft getreten.Bis zu 10.000 Euro Bußgeld drohen bei Verstoß.
Laut shopbetreiber-blog.de birgen bestimmte Paragraphen dieses Gesetzes für textilverkaufende Händler einige Risiken. Ein Beispiel ist die falsche Kennzeichnung der genutzten Materialien: Laut der EU-Verordnung muss nämlich diese in der Amtssprache der Staates vorliegen, in dem es verkauft wird und nicht z.B. in englisch. Schon das allein macht eine Abmahnung möglich. Unter bestimmten Umständen sind sogar Bußgelder bis zu 10.000 EUR möglich. Händler sollten also künftig genau die Etikettierung bei ihren verkauften Textilprodukten im Auge behalten, um möglichen Abmahnungen und Bußgeldern zu entgehen.


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