Öffnung der Geschäfte
21.04.2020, 11:57 Uhr
VSF veröffentlicht Handlungsempfehlungen zum Verkauf unter Auflagen
Der VSF gibt seinen Mitgliedern 18 konkrete Handlungsempfehlungen zum „Re-Start“ im Verkauf an die Hand. Diese konkretisieren die Forderungen und Vorschläge, mit denen sich der VSF und seine Branchenpartner bereits am 1. April an die Politik gewandt haben.
Unter anderem empfahl der VSF in dem Schreiben an die Politik kontaktlose Zahlung in den Geschäften.
(Quelle: Michal Jarmoluk / Pixabay)
Ab heute gelten in allen Bundesländern mit Ausnahme von Bayern und Thüringen die Lockerungen der Corona-Beschränkungen für den Einzelhandel. Damit wird Realität, was der VSF gemeinsam mit seinen Branchenpartnern schon am 1. April in einem Schreiben an die Politik gefordert hat: Der Verkauf ist in den Ladenlokalen unter Einhaltung der Hygienevorschriften und Abstandsregeln wieder gestattet. „Ganz offensichtlich haben die Forderungen und Vorschläge, mit denen wir uns Anfang April an die Politik gewandt haben, die richtige Linie vorgegeben. Es freut mich ungemein, dass wir uns jetzt um die Umsetzung der Auflagen und die Versorgung unserer Kunden mit guten Rädern kümmern können“, so Thorsten Larschow, Mitglied im VSF-Vorstand und Inhaber des Fachgeschäfts Rad &Tour Cuxhaven.
In den Handlungsempfehlungen geht es um die Umsetzung der Hygieneauflagen im Fahrradeinzelhandel, um den Schutz von Kunden und Mitarbeitenden, um die Gestaltung des Verkaufs unter neuen Bedingungen sowie um allgemeine betriebliche Vorsorgemaßnahmen. Die Empfehlungen können unter www.vsf.de heruntergeladen werden. Das Papier erhebt nicht den Anspruch auf Vollständigkeit und ist mit dem Hinweis versehen, dass die Verordnungen der Länder maßgeblich sind.