Nach Streit 12.09.2024, 10:30 Uhr

Verfahren um E-Bike-ABS-Systeme eingestellt

Das Bundeskartellamt hat das Verfahren gegen die Robert Bosch GmbH wegen des Verdachts auf missbräuchliche Ausnutzung einer marktbeherrschenden Stellung im Zusammenhang mit E-Bike-ABS-Systemen eingestellt.
Das Verfahren gegen Bosch wurde eingestellt.
(Quelle: Shutterstock / Sabthai)
Das Bundeskartellamt hat heute, am 12. September 2024, das Verwaltungsverfahren gegen die Robert Bosch GmbH wegen des Verdachts der missbräuchlichen Ausnutzung einer marktbeherrschenden Stellung gegenüber einem ABS-Anbieter für E-Bikes eingestellt. Hintergrund des Verfahrens war die Beschwerde des ABS-Herstellers Blubrake mit Sitz in Mailand, Italien, bei der italienischen Wettbewerbsbehörde Autorità Garante della Concorrenza e del Mercato (AGCM).

Die Vorwürfe

Blubrake hat Bosch dabei zwei Verhaltensweisen vorgeworfen: Erstens erschwere Bosch, dass Blubrake seine ABS über die Bosch-E-Bike-Systeme mit Strom versorgen konnte. Zweitens verweigere Bosch die Herausgabe der technischen Spezifikationen, die zur Herstellung einer entsprechenden Kommunikation zwischen Blubrakes ABS und dem Bordcomputer von Bosch erforderlich sind.
Das Bundeskartellamt hatte im September 2023 einerseits per Amtshilfe die italienischen Ermittlungen unterstützt und parallel dazu ein eigenes Verfahren wegen der möglichen Auswirkungen in Deutschland eingeleitet. Das Verfahren der italienischen Wettbewerbsbehörde wurde im August 2024 mit Zusagen von Bosch beendet, mit denen sich das Unternehmen verpflichtet, potenziellen Anbietern von ABS im europäischen Wirtschaftsraum Zugang zu seinem E-Bike-System zu gewähren.
Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamts: „Bezogen auf Deutschland ist die Gefahr des Missbrauchs einer marktbeherrschenden Stellung durch Bosch derzeit lediglich abstrakt, da es bislang keinen weiteren Anbieter von ABS für E-Bikes mit Sitz in Deutschland gibt. Ferner ist es unwahrscheinlich, dass in Deutschland noch Probleme entstehen, da Bosch sich gegenüber der italienischen Wettbewerbsbehörde verpflichtet hat, künftig potenziellen Anbietern von ABS im europäischen Wirtschaftsraum, also auch in Deutschland, den Zugang zu seinem E-Bike-System zu gewähren. Vor diesem Hintergrund konnte das Bundeskartellamt sein Verfahren einstellen.“


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