EU-Produktsicherheitsverordnung
11.02.2025, 10:17 Uhr
Ernst Brust empfiehlt Unternehmen die Überarbeitung von Rückrufstrategien
Laut dem Sachverständigen für Mikromobilität der IHK Würzburg-Schweinfurt sollten die jüngsten Rückrufaktionen ein Weckruf für die gesamte Fahrradbranche sein. Vor allem vor dem Hintergrund einer neuen EU-Verordnung.
An die Branche werden seitens der EU seit dem 13. Dezember 2024 erhöhte Anforderungen gestellt.
(Quelle: Shutterstock/Tero Vesalainen)
In einer aktuellen Pressemitteilung empfiehlt Ernst Brust Herstellern von Fahrrädern, E-Bikes und anderen Produkten, sich dringend mit der Frage auseinandersetzen, wie gut ihr Rückrufmanagement aufgestellt ist. Wer jetzt nicht handelt, riskiere erhebliche finanzielle, rechtliche und reputative Schäden.
Denn die neuen Anforderungen der EU-Produktsicherheitsverordnung (GPSR 2023/988), die ab dem 13. Dezember 2024 gilt, verschärfen die gesetzlichen Vorgaben erheblich. Unternehmen sind verpflichtet, ihre Rückrufprozesse zu digitalisieren, barrierefreie Informationskanäle einzuführen und klare Rückrufprotokolle zu etablieren. Die GPSR-Vorgaben machen Produktrückrufe komplexer und strenger reguliert. Unternehmen, die sich nicht vorbereiten, können mit Bußgeldern und Produkthaftungsklagen konfrontiert werden und letztlich schädigt ein schlecht organisierter Rückruf das Kundenvertrauen dauerhaft.
Denn die neuen Anforderungen der EU-Produktsicherheitsverordnung (GPSR 2023/988), die ab dem 13. Dezember 2024 gilt, verschärfen die gesetzlichen Vorgaben erheblich. Unternehmen sind verpflichtet, ihre Rückrufprozesse zu digitalisieren, barrierefreie Informationskanäle einzuführen und klare Rückrufprotokolle zu etablieren. Die GPSR-Vorgaben machen Produktrückrufe komplexer und strenger reguliert. Unternehmen, die sich nicht vorbereiten, können mit Bußgeldern und Produkthaftungsklagen konfrontiert werden und letztlich schädigt ein schlecht organisierter Rückruf das Kundenvertrauen dauerhaft.
Verschärfungen
Die EU-Verordnung verschärft die Anforderungen an Rückrufe und verpflichtet Unternehmen zu mehr Transparenz und Effizienz.
Zwingende Kommunikationspflichten:
Zwingende Kommunikationspflichten:
- Direkte Kundenbenachrichtigung (E-Mail, Telefon, Post)
- Öffentliche Rückrufanzeigen über digitale Kanäle (Website, soziale Medien, Newsletter, Verkaufsstellen)
- Barrierefreie Bereitstellung von Produktinformationen (maschinenlesbarer Text für Bilder)
- Kunden sollen Sicherheitskontaktinformationen hinterlegen können
- Pflicht zur Produktregistrierung für bestimmte Produktgruppen, um gezielte Rückrufe zu ermöglichen
- Verständliche Sprache in allen EU-Vertriebsländern
- Pflichtangaben wie Produktabbildung, Name, Marke, Identifikationsnummern (Serien-/Chargennummer)
- Klare Erklärung des Risikos und empfohlene Maßnahmen
- Verbot bestimmter Begriffe: „freiwillig“, „vorsorglich“, „im Ermessen“
- Verbot der Aussage, dass bisher keine Unfälle bekannt sind
- Bereitstellung einer Hotline oder eines Online-Dienstes für Rückfragen
Gestaltung der Rückrufanzeige:
- Einheitliches EU-Format
- Einfache Zugänglichkeit für Verbraucher und Händler
Maßnahmen
Brust hat einen Maßnahmenkatalog für die Branche zusammengestellt, der darlegt, welche Schritte unternommen werden sollten, um Rückrufstrategien an die neuen Anforderungen anzupassen und langfristig erfolgreich zu sein.
Jedes Unternehmen sollte ein spezialisiertes Team für Rückrufe aufstellen, das folgende Fachbereiche abdeckt:
Jedes Unternehmen sollte ein spezialisiertes Team für Rückrufe aufstellen, das folgende Fachbereiche abdeckt:
- Produktion & Qualitätssicherung
- Recht & Compliance
- Marketing & Kommunikation
- Vertrieb & Kundenservice
Erstellung eines Rückrufplans:
- Klare Definitionen von Abläufen im Rückruffall
- Schnelle Identifikation betroffener Produkte durch Seriennummern
Effektive Kommunikation sicherstellen:
- Alle Abteilungen müssen wissen, wie im Krisenfall zu handeln ist
- Behörden, Händler und Kunden müssen über geeignete Kanäle (digitale und auch barrierefreie) informiert werden.