StVO / Bußgeldkatalog
08.07.2020, 10:38 Uhr
ADFC appelliert an Verkehrsminister: Fahrradnovelle wieder in Kraft setzen
Durch einen Formfehler in der novellierten Straßenverkehrs-Ordnung fallen derzeit auch die Bußgelder für gefährdendes Verhalten gegenüber Radfahrern zurück auf das Niveau vor der Reform. Der ADFC fordert die Verkehrsminister zur Korrektur auf.
Falschparken auf Radwegen und Schutzstreifen wäre mit der Novelle teurer geworden, doch diese ist ungültig.
(Quelle: Radfahrbüro der Stadt Frankfurt am Main)
Der Fahrradclub ADFC appelliert dringend an Bundesverkehrsminister Scheuer und die Landesverkehrsminister, die Debatte um Fahrverbote für Raser gesondert zu führen – und die Verbesserungen für den Radverkehr unverzüglich wieder in Kraft zu setzen.
ADFC-Bundesgeschäftsführer Burkhard Stork sagt: „Minister Scheuer ist angetreten, den Radverkehr sicherer zu machen. Das ist ihm mit der Novelle der Straßenverkehrs-Ordnung auch in Teilen gelungen. Ein Formfehler im Gesetzespaket und die überhitzte Debatte um Fahrverbote für Auto-Raser dürfen auf keinen Fall dazu führen, dass die wichtigen Verbesserungen für den Radverkehr jetzt über Monate zurückgestellt werden. Für die Fahrradsicherheit gibt es einen breiten Konsens in Bund und Ländern. Minister Scheuer und seine Länderkollegen und Kolleginnen müssen das Raserthema im Notfall ausklammern und dafür sorgen, dass die ebenfalls betroffene Fahrradnovelle schnellstens neu verkündet wird.“
Politisches Patt darf keine Radfahrer gefährden
Die Ende April in Kraft getretene neue Straßenverkehrsordnung nebst angeschlossenem Bußgeldkatalog hatte zahlreiche Verbesserungen für den Radverkehr gebracht, für die der ADFC lange gekämpft hat. So wurde erstmals ausdrücklich festgelegt, dass Autofahrer beim Überholen von Radfahrern mindestens 1,50 Meter Sicherheitsabstand halten müssen. Die Bußgelder für das Zuparken von Radwegen wurden auf bis zu 100 Euro deutlich erhöht, das Halten auf Schutzstreifen wurde ausdrücklich verboten. Auch das Abbiegen und Autotür-Öffnen ohne Schulterblick wurde verteuert. Ein Dissens über die Höhe der Sanktionen bei Geschwindigkeitsüberschreitungen und ein übersehener Paragraf im Vorspann drohen jetzt auch den Rest der Reform zu kippen. Stork: „Eine Rolle rückwärts bei der Sicherheit von Radfahrenden darf Minister Scheuer auf keinen Fall zulassen.“
Sicherheit für Radfahrende seit Jahren bedenklich
Entgegen dem Trend in der Unfallstatistik verbessert sich die Verkehrssicherheit von Radfahrern seit Jahren nicht. 88.850 Radfahrer verunglückten 2018 auf deutschen Straßen. Unter den Unfallopfern waren auch 10.225 Kinder. 445 Radfahrer kamen 2018 zu Tode, darunter 21 Kinder. Hauptunfallgegner ist das Auto. Hauptschuld an Kollisionen mit Autos trägt in den allermeisten Fällen (75 Prozent) der Autofahrer.