Klimaschutzgesetz
17.07.2023, 12:06 Uhr
VCD: Verkehrsminister Wissing bleibt Sofortprogramm voraussichtlich schuldig
Bis heute, 17. Juli, müsste Verkehrsminister Volker Wissing ein Sofortprogramm vorlegen, da der Verkehrssektor zum wiederholten Male die Jahresziele des Klimaschutzgesetzes verfehlt hat, erklärt der Verkehrsclub VCD.
Jetzt plant die Koalition zwar, das Klimaschutzgesetz zu ändern und die jährlichen Sektorziele aufzuheben, doch noch gilt das alte Gesetz. Dies kommentiert der verkehrspolitische Sprecher des ökologischen Verkehrsclubs VCD, Michael Müller-Görnert.
Minister Wissing sei rechtlich verpflichtet, Maßnahmen vorzulegen, um seinen Klimarückstand aus den Vorjahren aufzuholen, erklärt Müller-Görnert. „Stattdessen versteckt er sich hinter geplanten Änderungen im Klimaschutzgesetz, die nur dazu dienen, ihn künftig aus der Pflicht zu nehmen. Doch Bundestag und Bundesrat haben den Änderungen noch gar nicht zugestimmt. Wenn der Minister jetzt erwartungsgemäß kein Sofortprogramm vorlegt, bricht er also geltendes Recht. Und Bundeskanzler Scholz lässt ihn gewähren“, kritisiert der VCD-Sprecher.
Kein anderer Sektor könne den Überschuss aus dem Verkehr ausgleichen. Wenn der Minister jetzt nicht handele, müssten die Maßnahmen künftig drastischer ausfallen; es werde immer schwerer und teurer werden, die Erderhitzung zu stoppen, so Müller-Görnert.
Er folgert: „Letztlich hilft nur: Die Verkehrs- und Antriebswende in Gang bringen, die Abhängigkeit von den Fossilen beenden – ohne E-Fuels-Illusion. Dazu muss die Ampelkoalition umweltschädliche Subventionen wie Dienstwagen- und Dieselprivileg abschaffen; sie muss mehr Geld bereitstellen für den Ausbau von Bahnstrecken, Buslinien und Radwegen. Die Verkehrsplanung der Zukunft muss sich an einem Ziel orientieren: Nachhaltigkeit! Wie das geht, zeigt der VCD mit seinem Vorschlag für ein Bundesmobilitätsgesetz.“
Die Kernforderungen des Vorschlags lauten:
- Verkehrsprojekte müssen integriert und an gesellschaftlichen Zielen ausgerichtet geplant, finanziert und gestaltet werden.
- Mobilität wird für alle gewährleistet, auch für Ältere, Kinder, Menschen mit Handicap sowie für Menschen mit geringem Einkommen.
- Kein Mensch verliert im Verkehr sein Leben (Vision Zero).
- Mobilität wird raumverträglich, flächensparsam und effizient.
- Umweltbelastungen und vom Verkehr verursachte gesundheitliche Beeinträchtigungen werden minimiert.
- Der Vorschlag für ein Bundesmobilitätsgesetz wird von der neuen Bundesregierung aufgegriffen und in der laufenden Legislaturperiode verabschiedet.