Geldwerter Vorteil entfällt
14.11.2018, 10:08 Uhr
Bundesregierung macht Dienstradleasing billiger
Die Bundesregierung schafft die 1%-Regel für Leasingräder ab. Für Arbeitnehmer wird Fahrradleasing dadurch billiger. Die Regel gilt ab Januar.
Aktuell muss ein Arbeitnehmer 1% des Bruttolistenpreises für die Überlassung eines betrieblichen Fahrrads durch den Arbeitgeber und die damit verbundene private Nutzung des Dienstfahrrads als geldwerten Vorteil versteuern. Künftig wird der Arbeitnehmer gänzlich vom zu versteuernden geldwerten Vorteil befreit. Die Regel gilt nach Angaben des Leasing-Dienstleisters Company Bikes ab Januar 2019. Der jetzt von der Bundesregierung beschlossene Wegfall der Versteuerung eines geldwerten Vorteils bedeutet nach Berechnung der Münchener eine zusätzliche Ersparnis von 12%. Insgesamt sollen Arbeitgeber ihren Mitarbeitern über Fahrradleasing so Ersparnisse von über 50% im Vergleich zum Privatkauf ermöglichen.
Markus Maus, Geschäftsführer von Company Bike Solutions, erklärt: „Dienstfahrräder haben zweifellos das Potenzial, einen bedeutenden Beitrag hin zu einer flexibleren und nachhaltigeren Mobilität zu leisten. Es freut uns, dass mittlerweile auch die Bundesregierung in Zeiten drohender Dieselverbote auf diesen wichtigen und wachsenden Trend reagiert. Die Befreiung vom zu versteuernden geldwerten Vorteil für die Nutzer von Dienstfahrrädern ist dabei explizit zu begrüßen. Es liegt noch viel Arbeit vor uns, doch endlich wird nicht nur das Auto begünstigt, sondern auch das Fahrrad vom Gesetzgeber sinnig gefördert.“
Ergänzung vom 22. November: Mittlerweile hat der Anbieter Jobrad die neue Regel als unzureichend kritisiert.