Neue Kategorie für E-Bike-Akkus
06.03.2023, 13:53 Uhr
EU plant Pflichtangaben zu CO2-Bilanz auf Pedelec-Akkus
Die neue Batterieverordnung der EU sieht vor, dass alle Batterien für Elektrofahrzeuge, große Industriefahrzeuge und leichte Verkehrsmittel Angaben zur CO2-Bilanz aufweisen müssen.
Der endgültige Text dazu in der EU-Verordnung steht noch nicht fest, erklärt der europäische Fahrradherstellerverband Conebi, er müsse noch beschlossen werden. Der mehr als 300 Seiten umfassende Text der Batterieverordnung wird derzeit von den Juristen der Europäischen Kommission überarbeitet, während die endgültige Abstimmung im Parlament und im Rat nach neuesten Informationen von der Frühjahrssitzung auf den Juni oder Juli verschoben wurde. Die neue Verordnung wird daher voraussichtlich frühestens Ende August in Kraft treten und die bestehende Batterierichtlinie aus dem Jahr 2006 aufheben.
Die neue Gesetzgebung betrifft alle Arten von Batterien, die in der Europäischen Union auf den Markt gebracht werden, und wird erhebliche Auswirkungen auf den Fahrradsektor haben. Die Batterien für den E-Bike-Antrieb, die bisher als Industriebatterien eingestuft waren, werden als leichte Transportmittelbatterien (LMT) klassifiziert. Die Batterieverordnung wird sich auch auf Batterien in Fahrrädern und deren Bestandteilen, wie Beleuchtung, Displays, Diebstahlsicherung usw. erstrecken. Diese Batterien werden höchstwahrscheinlich in die Kategorie der Gerätebatterien fallen.
Recycling, Leistung, Haltbarkeit
Obwohl der Text der Verordnung bereits fertiggestellt ist, müssen nach ihrem Inkrafttreten noch einige Fragen geklärt werden. Die Europäische Kommission, die ermächtigt ist, sekundäre Vorschriften im Zusammenhang mit dieser Verordnung zu erlassen, wird Zielvorgaben für den Mindestanteil an recyceltem Material im aktiven Material, Leistungs- und Haltbarkeitsparameter, Methoden zur Berechnung und Überprüfung der Sammelziele, Parameter zur Bestimmung des Gesundheitszustands und der erwarteten Lebensdauer von Batterien ausarbeiten müssen, um nur einige Punkte zu nennen. Die Kohlenstoff-Fußabdruck-Regeln gehören zu den ersten in dieser langen Reihe, die umgesetzt werden müssen.
Für LMT-Batterien wird in fünf Jahren eine Kohlenstoff-Fußabdruck-Deklaration für jedes Batteriemodell pro Produktionsstätte verpflichtend sein, teilt Conebi mit. Die EU-Kommission beabsichtigt außerdem, zu einem späteren Zeitpunkt einen maximalen Kohlenstoffgrenzwert einzuführen. Darüber hinaus müssen Etiketten und QR-Codes Informationen über die Kapazität, Leistung, Haltbarkeit, chemische Zusammensetzung sowie das Symbol für die getrennte Sammlung enthalten.
Die Kennzeichnung und die QR-Codes müssen innerhalb der nächsten drei bis vier Jahre eingeführt werden. Die Angabe des CO2-Fußabdrucks muss der Batterie beigefügt werden, bis sie über einen entsprechenden QR-Code zugänglich wird. Zusätzlich zum CO2-Fußabdruck wird der Batteriepass noch weitere Informationen enthalten.