Grundlage der Straßenverkehrsordnung 27.06.2023, 09:10 Uhr

Viel Gutes, wenig Konkretes: Ampel-Entwurf zum neuen Straßenverkehrsgesetz

Das Straßenverkehrsgesetz (StVG), es bildet die Grundlagen der Straßenverkehrsordnung (StVO), wird reformiert. Verkehrsminister Wissing (FDP) hat einen Entwurf vorgelegt. Changing Cities begrüßt Aussagen zum Klimaschutz und zur städtebaulichen Entwicklung.
Fahrraddemonstration von Changing Cities
(Quelle: Changing Cities)
Gerade mal 24 Stunden hatten die Verbände Zeit, um eine Stellungnahme zum Referentenentwurf des Ministeriums für Digitales und Verkehr abzugeben. Das ist nicht nur für einen Verband wie Changing Cities wenig Zeit, der zum großen Teil aus Ehrenamtlichen besteht. Changing Cities vermutet, dass Beteiligung wohl nicht erwünscht war. Ragnhild Sørensen von Changing Cities erklärt: „Für zivilgesellschaftliche Organisationen ist eine 24-stündige Frist nicht hinnehmbar. In den letzten Jahren hat die Zivilgesellschaft über 50 Radentscheide auf die Beine gestellt – das sind mindestens 100.000 Stunden ehrenamtliche Arbeit, in denen die Kommunen und Länder unterstützt werden, die Mobilitätswende voranzutreiben. Grundsätzlich begrüßen wir den Entwurf, denn ständig schränkt das Bundesrecht dabei den Handlungsspielraum der Kommunen ein. Wir werden den Weg durch die Gesetzgebungsorgane aufmerksam begleiten,“ kommentiert die Expertin.
Inhaltlich kann der Entwurf einige Fortschritte vorweisen:
  1. Das bestehende StVG priorisiert noch die Leichtigkeit und Sicherheit des (Kfz-)Verkehrs und alle anderen Mobilitätsformen haben nur dann eine Berechtigung, wenn nachweislich Gefahr für die Verkehrsteilnehmenden besteht. Mit dem nun vorgeschlagenen Entwurf, so Changing Cities, werde es insbesondere für Kommunen – falls er mit den neuen Zielen den Weg durch den Bundestag und Bundesrat schafft – viel leichter, den Umweltverbund aus Gründen des Klimaschutzes, der Gesundheit und der städtebaulichen Entwicklung zu priorisieren und auf die Straße zu bringen. 
  2. Ganz verabschiede hat sich der Entwurf jedoch nicht von der Leichtigkeit des (Kfz-)Verkehrs, er stelle lediglich die Leichtigkeit mit dem Klimaschutz, der Gesundheit und der städtebaulichen Entwicklung gleich. Diese Gleichstellung ermögliche aber immerhin einen Interpretationsspielraum, der die Mobilitätswende erheblich erleichtern könnte, so der Verband. 
  3. Voraussetzung für die Wirkung der Novelle sei die zügige Neuausrichtung des StVO. Ziele zu formulieren, sei gut und wichtig, bleibe aber wirkungslos, wenn sie nicht konkret mit Maßnahmen und geeigneten Anordnungsmöglichkeiten hinterlegt würden. Dies gelte insbesondere für die Abschaffung des Paragraphen 45, Absatz 9 StVO „Gefahrenabwehr“, der im heutigen Recht eine Hemmschwelle für die Anordnung von z. B. Bussonderstreifen, Radwegen, Zebrastreifen u.v.m. darstelle, teilt Changing Cities mit. 
  4. Neben den Neuerungen beim Klimaschutz, Gesundheitsschutz und der städtebaulichen Entwicklung müsste die Vision Zero dringend als Ziel mit aufgenommen werden. „Zwar wirken die bisher genannten Ziele oft auch fördernd für die Verkehrssicherheit, jedoch sind wir der Meinung, dass die Vision Zero entscheidend für den Ausbau des öffentlichen Raums und die Zunahme an aktiver, nicht geschützter Mobilität ist“, sagt Sørensen.



Das könnte Sie auch interessieren