Neuer Regierungsentwurf
02.08.2019, 14:00 Uhr
Jobrad begrüßt geplante Verlängerung der steuerlichen Leasing-Förderung
Am vergangenen Mittwoch hat das Bundeskabinett nach Angaben von Jobrad ein Maßnahmenpaket zur zusätzlichen steuerlichen Förderung von E-Fahrzeugen beschlossen.
Laut Jobrad soll durch den vorliegenden Regierungsentwurf die Steuerfreiheit für Fahrräder, die Arbeitgeber ihren Beschäftigten zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn überlassen, bis Ende 2030 verlängert werden. Aktuell ist die Förderung bis Ende 2021 befristet.
Jobrad-Geschäftsführer Holger Tumat begrüßt dies: „Die anvisierte Verlängerung der steuerlichen Förderung ist ein tolles Signal – Arbeitgeber und Angestellte haben jetzt mehr Planungssicherheit. Der Vorstoß der Bundesregierung zeigt einmal mehr: Die Politik hat das enorme Potenzial zielgerichteter steuerlicher Fördermaßnahmen für eine nachhaltige Mobilitätswende erkannt.“
Den Regierungsplänen zufolge soll auch die seit Jahresbeginn für E-Autos und S-Pedelecs gültige und bis dato ebenfalls bis 2021 befristete 0,5‑Prozent‑Besteuerung („0,5 %‑Regel“) bis zum Jahr 2030 gelten. „Damit von der Fristverlängerung möglichst viele Angestellte profitieren, muss nun auch der für per Gehaltsumwandlung überlassene Diensträder gültige Steuererlass angepasst werden“, so Tumat. Über den von der Bundesregierung vorgelegten Gesetzesentwurf beraten die gesetzgebenden Kammern Bundestag und Bundesrat laut Jobrad nach der parlamentarischen Sommerpause.