Einigung mit Gemeinden 26.10.2020, 09:02 Uhr

Tarifvertrag im öffentlichen Dienst sieht Fahrradleasing vor

Die im öffentlichen Dienst Angestellten bei Kommunen können in Zukunft ein Dienstrad leasen. Der neue Tarifvertrag lässt eine Gehaltsumwandlung für Fahrräder und daher auch Elektroräder zu.
Der neue Tarifvertrag sieht auch Fahrradleasing vor.
(Quelle: Pixabay)
Zur Einigung bei den Tarifverhandlungen kommentiert Wasilis von Rauch, Geschäftsführer des Bundesverbands Zukunft Fahrrad e.V. (BVZF): „Die Einigung pro Dienstfahrrad ist ein Meilenstein für nachhaltige betriebliche Mobilität. Wir freuen uns sehr, dass Verdi und die Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände ihn gegangen sind. Wir halten die Gehaltsumwandlung für gerechtfertigt, denn die etwas geringeren Einnahmen der Sozialkassen werden durch gesündere Mitarbeitende bei weitem überkompensiert. Zudem wird effektiver Klimaschutz betrieben. Dienstradleasing ist ein Zugewinn für Beschäftigte und die Arbeitgeber. Ideal wäre es daher, wenn die Lösung auch einen verbindlichen Zuschuss seitens der Arbeitgeber enthielte. Wir hoffen, dass diese Einigung Schule macht und in Zukunft weitere Tarifverträge im öffentlichen Dienst und anderen Bereichen Leasing per Gehaltsumwandlung zulassen.“ 
Die Einigung steht im Tarifvertrag auf Seite 7, Unterpunkt 5.a auf den Seiten der Gewerkschaft DBB Beamtenbund und Tarifunion.



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