Anträge seit 3. Oktober möglich
04.10.2022, 10:30 Uhr
Wien fördert Lastenräder für Privatpersonen
Die Stadt Wien hat eine Förderung für Transportfahrräder beschlossen. Subventioniert werden Cargobikes für Privatpersonen und Spezialfahrräder. Auch die Flotte des städtischen Lastenrad-Sharing-Angebots „Grätzlrad Wien“ wird weiter aufgestockt.
Seit dem 3. Oktober kann die Förderung für Cargobikes und Spezialfahrräder beantragt werden.
(Quelle: Shutterstock / Maria Gerasimova)
Die Förderung gilt für neu gekaufte Transportfahrräder, die ab dem 1. März 2022 gekauft wurden, kann seit dem 3. Oktober beantragt werden und soll bis Ende 2026 laufen. Dabei ist ein Zuschuss von bis zu 50 Prozent des Kaufpreises möglich, maximal jedoch 800 Euro für Transportfahrräder und Spezialräder ohne Elektroantrieb bzw. maximal 1.000 Euro für Elektro-Transportfahrräder und Spezialräder mit Elektroantrieb. „Grätzlräder“ für Vereine und Unternehmen können mit bis zu 100 Prozent bis maximal 4.000 Euro gefördert werden.
Mehrere Bedingungen
Beim Kauf eines Lastenrads unterstützt werden volljährige Privatpersonen mit Hauptwohnsitz in Wien. Für die Anschaffung von Spezialfahrrädern erhalten auch Vereine und gemeinnützige Unternehmen eine Förderung. Bei Unternehmen ist gegebenenfalls die Gemeinnützigkeit nachzuweisen. Beim Sharing-Angebot „Grätzlrad” werden nur Vereine und Unternehmen gefördert.
Nach entsprechender Förderung gilt eine Behaltepflicht von zwei Jahren. Zudem muss auf dem geförderten Transportfahrrad oder Spezialfahrrad ein gut sichtbarer Aufkleber des Förderprogramms für die Dauer von zwei Jahren ab Auszahlung des Förderbetrags angebracht werden. Es wird nur ein neu erworbenes (E-)Cargobike oder Spezialrad pro Haushalt bzw. Verein in einem Zeitraum von drei Jahren gefördert.
Nicht gefördert werden (Elektro-)Fahrräder die lediglich einen verstärkten Rahmen sowie verstärkte Gepäckträger bei gleichzeitig herkömmlicher Bauart haben, (E-)Cargobikes, deren Transportfläche oder Transportbox eine Nutzlast von weniger als 40 Kilogramm haben sowie (Elektro-)Fahrradrikschas, Tandems und Fahrräder, die ausschließlich zur Personenbeförderung bestimmt sind. Auch selbst gebaute sowie gebrauchte und geleaste (Elektro-)Transportfahrräder und Zubehörteile oder Umbausätze sind von der Förderung ausgeschlossen.