Zugeparkte Radwege 09.11.2022, 11:20 Uhr

Bayerisches Gericht erlaubt Fotos von Falschparkern

Das Verwaltungsgericht Ansbach erlaubt das Fotografieren von Falschparkern. Für die Fahrradbranche ist das wichtig, weil Radwege mancherorts häufig davon betroffen sind.
Falschparker dürfen fotografiert werden.
(Quelle: ADFC / Radfahrbüro Frankfurt am Main)
Kein Parkplatz da? Zack, auf dem Radweg geparkt. So machen es viele, auch wenn es verboten ist. Beweisfotos waren bisher rechtlich nicht klar geregelt, doch jetzt hat das Verwaltungsgericht Ansbach zwei Klagen gegen Verwarnungen des Landesamtes für Datenschutzaufsicht (LDA) stattgegeben, mit denen das LDA die Ablichtung von Falschparkern rügte. Das LDA hatte zwei Personen dafür verwarnt, dass sie ordnungswidrig geparkte Fahrzeuge fotografiert und mitsamt Anzeigen an die Polizei geschickt hatten. Bei den angezeigten Verstößen handelte es sich beispielsweise um Parken im absoluten Halteverbot oder ordnungswidrig auf Gehwegen. Die Männer sollten 100 Euro Strafe für das Fotografieren der falsch geparkten Autos zahlen. Dagegen klagten sie. 

Fotos sind zulässig

Das Gericht hatte darüber zu entscheiden, ob die Übermittlung der Fotos rechtmäßig ist. Die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) setze nämlich voraus, dass die Datenverarbeitung zur Wahrung der berechtigten Interessen des Verantwortlichen oder anderer Leute erforderlich ist. 
Die Beteiligten stritten insbesondere um die Frage, ob für die Rechtmäßigkeit der Datenverarbeitung eine persönliche Betroffenheit des Anzeigenerstatters durch die Parkverstöße erforderlich sei und ob nicht für eine Anzeige die bloße schriftliche oder telefonische Schilderung des Sachverhalts unter Angabe des Fahrzeugkennzeichens genüge, sodass Fotos nicht erforderlich seien. 
Problematisch sei nach Ansicht des LDA zudem, dass mit den Fotos oft Daten erhoben würden, die über den reinen Parkvorgang hinausgingen, zum Beispiel bei Ablichtung anderer Fahrzeuge und Personen. Die Kläger verwiesen auf ihnen gegenüber ergangene Hinweise der Polizei, wonach die Parksituation zum Beweis durch Fotoaufnahmen möglichst genau dokumentiert werden sollte. Zudem würde die Verfolgung der Ordnungswidrigkeiten durch die Anfertigung von Fotos vereinfacht. 
Das Verwaltungsgericht Ansbach gab den Klagen am 2. November 2022 statt. Die Entscheidungen sind nicht rechtskräftig. Das vollständige Urteil findet sich hier.

Parken auf dem Radweg kostet bis zu 100 Euro

Seit 2020 gelten in der Straßenverkehrsordnung für das Parken auf Geh- und Radwegen höhere Bußgelder. Die bisherigen Bußgelder von 15 bis 30 Euro werden auf 55 bis 100 Euro erhöht. Erstmals gibt es für Parkverstöße bei Gefährdung zusätzlich einen Punkt in Flensburg. Auch andere Parkverstöße werden teurer, beispielsweise in zweiter Reihe und auf Straßenbahnschienen. Weil das Zuparken von Radwegen ein gefährliches Massenphänomen ist, fordert der ADFC eine deutlich höhere Kontrolldichte der Behörden bis hin zur Bereitschaft, behindernde Falschparker abschleppen zu lassen.


Das könnte Sie auch interessieren