Tagfahrlicht und Tempomesser
17.01.2022, 13:18 Uhr
Schweiz erhöht Anforderungen an E-Bikes
Die Schweiz will die Sicherheit im Radverkehr erhöhen und plant ein neues Gesetz zu Tagfahrlicht und Geschwindigkeitsmessern an E-Bikes.
Dies hat der Schweizer Bundesrat am 17. Dezember beschlossen. So soll das Tagfahrlicht die Sichtbarkeit erhöhen, das soll Unfälle vermeiden. Außerdem müssen künftig alle schnellen E-Bikes mit einer Tretunterstützung bis 45 km/h mit einem Geschwindigkeitsmesser ausgerüstet sein, damit die Höchstgeschwindigkeiten eingehalten werden, etwa Zonen mit Tempo 20 und Tempo 30. In der Schweiz dürfen S-Pedelecs auch auf Radwegen gefahren werden, dort gelten weniger strenge Auflagen für Fahrer und Fahrerinnen.
Diese Regeln treten gestaffelt in Kraft: Das Tagfahrlichtgesetz am 1. April 2022 und am 1. April 2024 die Ausrüstpflicht mit einem Geschwindigkeitsmesser. Bereits in Verkehr stehende Fahrzeuge müssen bis zum 1. April 2027 nachgerüstet werden.