Fünf Jahre nach Verkauf an Landkreis 10.05.2019, 19:00 Uhr

Hoffnung für Mifa-Gläubiger: Pleite-AG erhält Grundstück zurück

Fünf Jahre nach der spektakulären ersten Mifa-Pleite erhält die insolvente Mifa AG ein verkauftes Grundstück und die dafür bezahlte Miete vom Landkreis zurück.
Gerichtshammer (Symbolbild)
(Quelle: Pixabay)
Das Oberlandesgericht Naumburg hat am 8. Mai im Rechtsstreit der „Mifa Mitteldeutsche Fahrradwerke AG“ gegen den Landkreis Mansfeld-Südharz sein Urteil verkündet: Die Entscheidung der Vorinstanz wird aufgehoben; der Landkreis muss nicht nur das ehemalige Mifa-Grundstück im Ortszentrum von Sangerhausen an die insolvente Mifa AG zurückgeben, sondern auch die erhaltenen Mietzahlungen zurückzahlen.
Der Insolvenzverwalter der Mifa, Lucas Flöther, begrüßt das Urteil: „Die Entscheidung des Gerichts ist ein Etappensieg für die zahlreichen Gläubiger der Mifa AG. Das Gericht ist unserer Rechtsauffassung gefolgt, dass das Grundstück zur Masse des Unternehmens gehört und die erlangten Mietzahlungen zurückzuzahlen sind. Nun müssen wir abwarten, ob das Urteil rechtskräftig wird.“
Die Urteilsbegründung sowie die mögliche Zulassung der Revision zum Bundesgerichtshof (BGH) steht noch aus. Sobald diese vorliegt hat der Landkreis vier Wochen Zeit darüber zu entscheiden, ob er Rechtsmittel gegen das Urteil einlegt.
Der Landkreis Mansfeld-Südharz hatte im April 2014 der Mifa große Teile des Firmengrundstücks abgekauft und dieses Grundstück anschließend wieder an die Mifa vermietet („Sale & Lease Back“). Der Landkreis wollte damit die Mifa finanziell unterstützen, weil sich das Unternehmen in wirtschaftlichen Schwierigkeiten befand.
Nach Rechtsauffassung des Insolvenzverwalters war dem Landkreis zum Zeitpunkt des Verkaufs bereits bekannt, dass der Mifa die Insolvenz drohte und dass zu diesem Zeitpunkt kein geeigneter Sanierungsplan vorgelegen hatte. Der Verkauf des Grundstücks unterliegt in einem solchen Fall der so genannten Insolvenzanfechtung. Das bedeutet, dass eine Übertragung von Vermögen rückgängig gemacht werden muss, wenn das verschuldete Unternehmen zum Zeitpunkt des Verkaufs bereits faktisch insolvent war. Dadurch soll sicher gestellt werden, dass kein Gläubiger besser gestellt wird als andere Gläubiger („Gläubigergleichbehandlungsgrundsatz“). Wenn das Urteil Rechtkraft erlangt, wird der Insolvenzverwalter versuchen, das Grundstück zu verkaufen, um so den Gläubigern der Mifa mehr Schulden zurück zu zahlen. Die Sachsenring Bike Manufaktur, quasi der Nachfolger der Mifa, ist als rechtlich eigenständiges Unternehmen davon nicht betroffen.



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