Erleichterte Anordnung von Radstreifen 10.07.2024, 08:29 Uhr

ADFC begrüßt Verabschiedung der StVO-Novelle im Bundesrat

Der Bundesrat hat am 5. Juli eine Novelle der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) beschlossen. Der ADFC begrüßt, dass durch die StVO-Novelle sichere Radstreifen und Fahrradabstellanlagen leichter eingerichtet werden können, vermisst aber Möglichkeiten für Tempo 30.
Geschützter Radweg
(Quelle: ADFC / Krone)
ADFC-Bundesgeschäftsführerin Caroline Lodemann sagt: „Die neue Straßenverkehrs-Ordnung erleichtert es den Kommunen, Platz für geschützte Radfahrstreifen und Fahrradparkplätze zu schaffen. Damit ist einer der Bremsklötze, die ein attraktives Fahrradland bisher verhindern, nun gelöst. Gut so. Jetzt kommt es natürlich darauf an, dass die Gemeinden und Behörden die neuen Optionen auch tatsächlich nutzen. Wenn man genau hinschaut, bevorzugt die StVO aber weiter den Autoverkehr. Beispielsweise bleibt Tempo 30 bleibt ein verwirrender Flickenteppich. Das bringt nur stellenweise zusätzliche Sicherheit für Menschen, die zu Fuß, mit dem Rollstuhl oder dem Fahrrad unterwegs sind. Die Sicherheit hat nach der neuen StVO nun Vorrang vor der Leichtigkeit, das begrüßen wir. Es fehlt aber ein klares Bekenntnis zur Vision Zero – keine Getöteten und Schwerverletzten im Straßenverkehr. Die Chance auf eine echte Verkehrswende-Novelle wurde leider verpasst.“

Kommunen können jetzt mehr Platz für den Radverkehr schaffen

Deutschland soll nach dem Willen der Bundesregierung bis 2030 ein attraktives Fahrradland mit durchgängigen Radwegenetzen, Radschnellwegen für Pendler und gut verfügbaren Fahrradabstellanlagen werden. Bisher verhinderte allerdings das veraltete Straßenverkehrsrecht diese Entwicklung, indem es Kommunen hohe bürokratische Hürden für die Umgestaltung des Straßenraums in den Weg stellte. Durch die kürzlich erfolgte Reform des StVG und jetzt der StVO können nun Radspuren und Fahrradparkplätze auf Fahrbahnen aus Gründen des Umweltschutzes, zum Schutz der Gesundheit oder zur Unterstützung der städtebaulichen Entwicklung eingerichtet werden. Bisher mussten solche Maßnahmen mit der Verkehrssicherheit begründet und konnten oft nur an Unfallschwerpunkten umgesetzt werden. Durch ein neues Antragsrecht können nun auch die Gemeindevertretungen die Initiative für neue Radverkehrsanlagen ergreifen.

Wie geht es weiter?

Die geänderte Straßenverkehrs-Ordnung wird voraussichtlich in einigen Wochen in Kraft treten. Damit erfüllt die Bundesregierung ein Versprechen aus dem Koalitionsvertrag. Damit die neuen Möglichkeiten zur fahrradfreundlichen Gestaltung der Straßen in der Breite bekannt werden, plant der ADFC Veröffentlichungen zu den neuen Anwendungsmöglichkeiten und Fortbildungen für Ehrenamtliche.



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