Pendlerverkehr 15.02.2022, 10:15 Uhr

Bund fördert neuen Radschnellweg in Baden-Württemberg

Das Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) fördert mit rund 600.000 Euro die Planung des neuen Radschnellwegs von Heidelberg nach Schwetzingen in Baden-Württemberg.
2.900 Radfahrerinnen und Radfahrer sollen den neuen Radschnellweg täglich nutzen.
(Quelle: Shutterstock / Sergey Hramov)
Dies ist bereits der 17. Antrag aus Baden-Württemberg auf eine Bundesförderung eines Radschnellwegeprojektes. Michael Theurer, Parlamentarischer Staatssekretär beim Bundesministerium für Digitales und Verkehr: „Der Verkehr muss einen wichtigen Beitrag auf dem Weg zur Klimaneutralität leisten. Dabei wollen wir die Menschen mitnehmen und ihnen gute Angebote machen. Viele Menschen nutzen heute schon bevorzugt das Fahrrad für ihre täglichen Wege, sei es zur Arbeit, zum Einkaufen oder in der Freizeit. Dafür brauchen sie eine flächendeckend gute und sichere Infrastruktur.“

Zum Projekt

Der Radschnellweg soll in Heidelberg am südlichen Gebietsrand des Stadtteils Bahnstadt starten. Dort schließt die Verbindung an bereits bestehende Radwege an. In Schwetzingen wird der Endpunkt auf der Ostseite der Bahntrasse liegen. Zwischen diesen beiden Punkten liegen drei geeignete Trassen, die im weiteren Planungsverlauf untersucht und festgelegt werden. In Heidelberg schließt die neue Verbindung über das innerstädtische Radwegenetz an die Radschnellwegverbindung Mannheim – Heidelberg (Länge 20 Kilometer) an. In Schwetzingen erfolgt die Anbindung an den geplanten 29 Kilometer langen Radschnellweg Mannheim – Schwetzingen – Walldorf – Wiesloch.
Für die neue Verbindung wird mit bis zu 2.900 Radlerinnen und Radlern pro Tag gerechnet. Die Planungskosten in Höhe von rund 791.000 Euro werden mit rund 593.000 Euro vom BMDV gefördert. Der Baubeginn ist ab 2026 geplant.

Förderung des Ministeriums für Digitales und Verkehr

Das BMDV stellt bis 2030 über 390 Millionen Euro für Radschnellwege zur Verfügung. Der Bund beteiligt sich mit durchschnittlich 75 Prozent an den Kosten für die Planung und den Bau. Gefördert werden auch der Umbau von Kreuzungspunkten sowie die Sicherheitsausstattung der Wege inklusive Beleuchtung. Interessierte Gemeinden können beim jeweiligen Land Anträge stellen. Dieses beantragt dann die Bundesförderung. Weitere Informationen können hier abgerufen werden.



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