Viele Regeln nur unzureichend bekannt 16.10.2024, 08:59 Uhr

Studie zu Radweg-Verkehrszeichen zeigt Wissenslücken

Am Beispiel von Radfahrenden in Deutschland zeigt eine repräsentative Forsa-Befragung im Auftrag von Dekra, dass Regeln, die mit bestimmten Verkehrszeichen verbunden sind, oft nicht bekannt sind.
Gemeinsamer Geh- und Radweg, Gehweg mit Zusatzschild für Radverkehr, getrennter Geh- und Radweg: Wo welche Regeln gelten, wissen längst nicht alle Verkehrsteilnehmenden.
(Quelle: Dekra)
„Die Ergebnisse belegen, dass in diesem Punkt noch großer Optimierungsbedarf besteht“, sagt Verkehrspsychologe Dr. Thomas Wagner. Der Dekra-Experte macht sich angesichts zunehmenden internationalen Verkehrs dafür stark, Lösungsansätze für universelle Verkehrszeichen zu finden, um auch so Unfallrisiken zu verringern.
Im Mittelpunkt der Befragung standen fünf Verkehrszeichen: „Radweg“, „Fahrradstraße“, „Getrennter Geh- und Radweg“, „Gehweg“ mit dem Zusatzschild „Radfahrende frei“ sowie „Gemeinsamer Geh- und Radweg“. Zu jedem Schild sollten die Befragten – mehr als 1.000 nach einem systematischen Zufallsverfahren ausgewählte Radfahrende – bestimmte Aussagen zu den geltenden Verkehrsregeln als richtig oder falsch einordnen.

Unterschiede bei Verkehrszeichen

Beim Verkehrsschild „Radweg“ kennen über 60 Prozent der Befragten alle Regeln. 71 Prozent wissen, dass sie den Radweg benutzen müssen und nicht auf der Fahrbahn fahren dürfen. Bei der „Fahrradstraße“ ist der Kenntnisstand heterogener. Zwei von drei Radfahrenden wissen, dass auf einer Fahrradstraße keine Autos fahren dürfen – es sei denn, Zusatzzeichen erlauben es. Etwas mehr als die Hälfte weiß, dass Fahrräder auf einer Fahrradstraße immer nebeneinander fahren dürfen. Dagegen wissen nur 32 Prozent, dass sie als Radfahrende auf Fahrradstraßen maximal 30 km/h fahren dürfen.
Auch beim Verkehrszeichen „Getrennter Geh- und Radweg“ sind die Regeln unterschiedlich bekannt. So wissen neun von zehn Befragten, dass sie bei dieser Beschilderung in der vorgesehenen Markierung fahren müssen. Dass sie hier den Radweg nutzen müssen und nicht auf der Fahrbahn fahren dürfen, ist deutlich weniger bekannt – gut die Hälfte weiß das.
Beim Gehweg mit dem Zusatzschild „Radfahrende frei“ wissen nahezu alle Befragten, dass sie den Gehweg als Fahrradfahrende mitbenutzen dürfen – aber nicht müssen – und auf Fußgängerinnen und Fußgänger Rücksicht nehmen müssen. Allerdings weiß nur ein Drittel, dass Fahrräder hier nur Schrittgeschwindigkeit fahren dürfen.
Nach der Beschilderung „Gemeinsamer Geh- und Radweg“ müssen Radfahrende auf Fußgänger Rücksicht nehmen; nahezu alle Befragten wissen das. Nur etwas mehr als der Hälfte ist dagegen klar, dass sie den Radweg benutzen müssen und nicht auf der Fahrbahn fahren dürfen.
„Zumindest in Teilen decken sich die Ergebnisse der Umfrage mit der von der Deutschen Verkehrswacht schon vor ein paar Jahren getroffenen Feststellung, dass die für den Radverkehr geltenden Regeln nicht hinreichend bekannt sind“, sagt der Dekra-Verkehrspsychologe Dr. Thomas Wagner. Dies betreffe laut Verkehrswacht nicht nur die Radfahrenden selbst, sondern sehr stark auch den Auto- und Fußgängerverkehr. Häufig werden die Regeln falsch interpretiert oder angewendet; eine individuelle Auffrischung der Regelkenntnis ist deshalb wichtig.
Die Ergebnisse der Forsa-Befragung könnten auch Anlass geben, sich grundsätzlich über die Gestaltung von Verkehrsschildern Gedanken zu machen: „Angesichts des zunehmenden internationalen Verkehrsaufkommens sollten Lösungen für universelle Verkehrszeichen gefunden werden, um Unfallrisiken zu verringern“, so Wagner.
Weitere Hintergründe zum Thema „Verkehrsräume für Menschen“ finden sich im Dekra-Verkehrssicherheitsreport 2024.



Das könnte Sie auch interessieren