Streit um Dumping-Pedelecs aus China 01.12.2017, 14:18 Uhr

EU-Importeure widersprechen EBMA-Beschwerde

Im Streit um Dumpingpreise für Elektroräder aus China hat das Kollektiv europäischer Importeure von Elektrorädern sich an die EU-Kommission gewandt. Es widerspricht der EBMA-Beschwerde.
Die EU-Kommission untersucht die Vorwürfe europäischer Hersteller.
Das Kollektiv bezeichnet die Beschwerde über Dumping und wirtschaftliche Schäden als schwach und kaum überzeugend. Eine Zusammenfassung der Beschwerde steht hier. Die Vereinigung der Unternehmen hat ihren Sitz in Gent (Belgien) und setzt sich zusammen aus einer Gruppe europäische Importeure, die nach eigener Aussage teils lange Geschäftsbeziehungen mit den chinesischen Lieferanten pflegen. Im einzelnen wollen die Firmen vorerst nicht namentlich genannt werden. Gegenüber der EU-Kommission äußern sie sich besorgt über die Zukunft ihrer Geschäfte und die möglichen Konsequenzen für europäische Verbraucher, wenn die EU chinesische Elektroräder mit Anti-Dumpingzöllen belegen sollte.
Das Kollektiv bemerkt, dass die Untersuchung auf europäischer Rechtsprechung basiert, welches gegen das Recht der Welthandelsorganisation WTO verstoße. Die EU habe es bereits letztes Jahr versäumt, ihr Recht entsprechend zu ändern. Auf dieser Grundlage würden unzulässige Vergleiche zwischen ungleichen Dingen gemacht, etwa die hohen Löhne in der Schweiz mit denen niedrigen Lohnkosten in China. Und die EU-Kommission folge diesen unzulässigen Vergleichen auch noch, kritisieren die Importeure.
Auch die verwendeten Statistiken böten nach Darstellung des Importeurskollektivs eine falsche Grundlage. So lehne die EBMA angeblich die Eurostat-Statistik ab, weil diese auch Hoverboards oder konventionelle Fahrräder mit den Elektrorädern vermische. Darum könnten Firmen Importzölle und Anti-Dumpingregeln umgehen, behaupten die Importeure. Das Kollektiv äußerte Unverständnis dafür, warum die EBMA dies seit drei Jahren zulasse, ohne etwas dagegen zu unternehmen.
Stattdessen beschwere sich die Herstellervereinigung über Dumping und nutze dafür chinesische Exportstatistiken. Doch was in diese Statistiken einfließe, ließe sich nicht im Detail nachprüfen. Ob also keine Vermischung mit anderen Fahrzeugen wie in der Eurostat-Statistik vorliege, sei völlig offen. Genauso strittig seien die angeblichen Beweise zu erlittenen wirtschaftlichen Schäden. Im angegebenen Zeitraum stieg die Nachfrage nach Elektrorädern in der EU um 55 %, so die Importeure. Davon profitieren europäische Hersteller und Importeure. So seien etwa die Verkaufszahlen der Beschwerdeführer von der EBMA um 45 % in besagtem Zeitraum gestiegen. Die Zahl der Beschäftigten sei dazu 2015 um 9 % und 2016 sogar um fast 12 % gestiegen. Ein Schaden liege also nicht vor, findet das Importeurskollektiv.
Die Ursache für die Gegenargumentation des Kollektivs sei nach eigener Aussage die Vermutung, dass es eher mögliche Anti-Dumpingzölle seien, die einen Schaden verursachen, nämlich am europäischen Elektroradmarkt und damit an den EU-Bürgern. Das Kollektiv äußert den Verdacht, dass das Ziel der Beschwerde eher die Einführung einer versteckten Handelsbarriere sei, als der Schutz vor Rechtsverletzungen. Die EBMA vertrete vor allem Hersteller aus dem mittleren und oberen Preissegment. Es gäbe aber einen beträchtlichen Markt für Elektroräder im unteren Preisbereich. Das Kollektiv meint, die Beschwerde solle verhindern, dass Nicht-EU-Hersteller diesen Markt beliefern. Und wenn die Anti-Dumpingregeln in Kraft treten würden, dann könnten chinesische Hersteller auch das mittlere und das obere Preissegment kaum beliefern.
Wenn die EBMA den Chinesen sowohl den unteren Preisbereich als auch teurere Segmente versperre, so führe dies zu weniger Wettbewerb unter den Anbietern und damit zu weniger Auswahl und höheren Preisen für EU-Bürger. Weiterhin fehle jeder Beweis für die zahlreichen Anschuldigungen, inbesondere gegen den Motorenhersteller Bafang. Das Kollektiv meint, falls Anti-Dumpingzölle durchgesetzt werden sollten, dann würde die komplette europäische Elektroradbranche Schaden erleiden. Die europäischen Zulieferer hätte nämlich gar nicht die Produktionskapazität, um die Binnennachfrage zu bedienen. Die Folgen wären unabsehbar und die Reduktion des Wettbewerbs könnte zu Monopolstellungen führen.
Das Kollektiv meint, das verminderte Auswahl durch Handelsbeschränkungen Endverbraucher vollständig vom Elektrorad abschrecken könnte und dieser stattdessen weniger nachhaltige Verkehrsmittel nutzen würde. Darum fordert das Kollektiv die EU-Kommission auf, die Untersuchung einzustellen.



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