Verwirrung um EBMA-Schreiben
15.10.2018, 18:23 Uhr
Doch kein Strafzoll auf China-Pedelecs?
Die European Bicycle Manufacturers' Association (EBMA) hat nach Angaben des Importeurskollektivs Leva-EU ihren Antrag zur Registrierung von Importen bei der Europäischen Kommission zurückgezogen.
Die EBMA hatte diese Registrierung im Frühjahr erbeten. Daraufhin hatte die Kommission am 2. Mai die Registrierung bestätigt, erklärte die Importeursorganisation Leva-EU. Dies ermöglichte die Erhebung nachträglicher Zölle vom 4. Mai bis zum 19. Juli. In diesem Zeitraum hätten mehrere europäische Hersteller noch Frachtcontainer auf dem Wasser gehabt. Über diesen habe die nachträgliche Erhebung von Zöllen wie ein Damoklesschwert gehangen, so Leva-EU.
Um die Registrierung jetzt zu beenden, müsse die Kommission eine neue Regulierung in Kraft setzen. Das EBMA-Schreiben sei dort kurz nach der dritten Anhörung des Importeurskollektivs durch die Kommission eingetroffen. In dieser Anhörung habe das Kollektiv der Kommission seine Sicht zum Schaden des Streits für die Importeure dargelegt. Dieser liege bei etwa 605.000 Euro pro Firma, so das Kollektiv. Auf einer laut Leva-EU sehr konservativen Kalkulation von nur 150 Importeuren würde dies einen Schaden von insgesamt 90 Mio. Euro bedeuten, und diese Summe schließe noch keine provisorischen Zölle oder deren nachträgliche Erhebung ein.
Es sei unklar, ob es einen Kausalzusammenhang gebe zwischen den Aussagen des Kollektivs und dem Schreiben der EBMA. In jedem Fall bedeute es eine große Erleichterung für viele Firmen.
Moreno Fioravanti, Generalsekretär der EBMA äußerte auf Nachfrage von SAZbike: „Gegenwärtig kommentiert die EBMA weder die Registrierung noch nachträgliche Zölle. Wir warten gespannt darauf, dass die EU-Kommission hoffentlich endgültige Maßnahmen bezüglich chinesischer Pedelecs zu Dumpingpreisen bis zum 20. Januar 2019 einleitet.”