Diskussion in Hamburg
26.07.2022, 14:10 Uhr
Wieviel Platz dürfen Sharing-E-Bikes einnehmen?
Schon lange prägen E-Scooter verschiedener Sharing-Anbieter das Stadtbild von Hamburg, nun sollen auch E-Bikes hinzukommen. Das zieht Diskussionen über die Gestaltung des öffentlichen Raumes mit sich.
Aktuell sind bereits 17.000 Leih-E-Scooter verschiedener Anbieter in Hamburg lokalisiert, jetzt will der Anbieter Bolt seine Flotte mit 500 E-Bikes ergänzen. Im Laufe des August will der Konkurrent Tier nach eigenen Angaben zunächst mit 700 E-Bikes folgen. „Danach werden wir die Flotte nach und nach auf insgesamt 1500 E-Bikes erhöhen“, sagte ein Sprecher. Sowohl in der Politik, als auch in der Bevölkerung befürchtet man aber durch die zusätzlichen abgestellten Räder Chaos auf den Gehwegen und fordert die Verkehrsbehörde daher zum Handeln auf.
Kritische Stimmen kommen aus der CDU und von den Linken: „Sharing-Angebote sind grundsätzlich eine gute Ergänzung im Mobilitätsmix. So wie diese allerdings in Hamburg organisiert beziehungsweise eben nicht organisiert werden, stellen sie eine Gefahr für viele Hamburgerinnen und Hamburger dar“, sagte CDU-Fraktionschef Dennis Thering. „Es kann nicht sein, dass der Senat mit neuen Leih-E-Bikes jetzt weitere Stolperfallen entstehen lässt und dem dann wieder tatenlos zusieht.“ Neben einer klaren Regelung, wo die Fahrzeuge abgestellt werden dürfen, brauche es auch mehr Kontrollen. „Ansonsten wird der verkehrliche Wildwuchs in Hamburg immer weiter zunehmen.“ Ein unkontrolliertes Geschäftsmodell sei schlecht für die Stadt, sagte auch die Verkehrsexpertin der Linken, Heike Sudmann. Die gewerblichen Anbieter setzten darauf, Geh- und Radwege kostenfrei und unbeschränkt nutzen zu können. Schon die E-Scooter hätten gezeigt, „dass Stolperfallen und vollgemüllte Wege das Ergebnis sind“.
Regelungen aus anderen Bundesländern
Die Verkehrsbehörde würde gern im Rahmen einer Sondernutzungserlaubnis feste Abstellzonen und Höchstgrenzen für die Anzahl von E-Bikes und E-Scooter auf Hamburgs Straßen festlegen. In anderen Bundesländern, in denen dies über eine Sondernutzung geregelt sei, hätten die Gerichte dies auch bestätigt, sagte ein Sprecher. Demgegenüber sei das Hanseatische Oberverwaltungsgericht bei vergleichbaren Sachverhalten von einer Nutzung öffentlicher Wege im Gemeingebrauch ausgegangen. „Vor diesem Hintergrund bemüht sich Hamburg auf Bundesebene um eine bundeseinheitliche Regelung.“