Ab 1. Mai
22.04.2022, 11:30 Uhr
IG Metall Ba-Wü und Südwestmetall vereinbaren Tarifvertrag für Fahrrad-Leasing
Wenn Arbeitgeber und Betriebsrat sich darauf verständigen, können vom 1. Mai 2022 an Beschäftigte in tarifgebundenen Metall- und Elektrobetrieben im Land Teile ihres Entgelts zur Finanzierung eines Fahrrads beziehungsweise E-Bikes verwenden.
Im neuen „Tarifvertrag zur betrieblichen Möglichkeit der Überlassung von Leasing-Fahrrädern im Wege einer freiwilligen Entgeltumwandlung“ haben sich IG Metall Ba-Wü und Südwestmetall auf die Leasing-Unterstützung geeinigt. Hintergrund der neuen Tarifregelung ist ein deutlich gestiegenes Interesse auf Arbeitgeber- wie auf Arbeitnehmerseite an Modellen, mit denen der Gesetzgeber Anreize für ein verändertes Mobilitätsverhalten unterstützen will. Dabei bietet der Arbeitgeber den Beschäftigten an, ein Fahrrad oder ein E-Bike zu attraktiven Konditionen zu nutzen. Der Arbeitgeber least das vom Beschäftigten konfigurierte Fahrrad über einen Drittanbieter. Die Leasing-Rate selbst wird dann vom Bruttoentgelt des Beschäftigten abgezogen. Dadurch vermindert sich auch das steuer- und sozialversicherungspflichtige Entgelt entsprechend.
Der Beschäftigte muss zusätzlich lediglich den sogenannten geldwerten Vorteil für die Überlassung des Rads versteuern (monatlich 0,25 Prozent des Listenpreises). Der Abzug der Leasingrate vom tariflichen Bruttoentgelt setzt allerdings eine entsprechende Öffnung der Tarifvertragsparteien voraus, die diese nun geschaffen haben. Soweit vorhanden, sollen aber vorrangig übertarifliche Entgeltbestandteile verwendet werden.
Der Beschäftigte muss zusätzlich lediglich den sogenannten geldwerten Vorteil für die Überlassung des Rads versteuern (monatlich 0,25 Prozent des Listenpreises). Der Abzug der Leasingrate vom tariflichen Bruttoentgelt setzt allerdings eine entsprechende Öffnung der Tarifvertragsparteien voraus, die diese nun geschaffen haben. Soweit vorhanden, sollen aber vorrangig übertarifliche Entgeltbestandteile verwendet werden.
Großes Interesse an Fahrrad-Leasing
Roman Zitzelsberger, Bezirksleiter der IG Metall Baden-Württemberg: „Der Tarifvertrag eröffnet neue Möglichkeiten für Beschäftigte, die gerne mit dem Fahrrad zur Arbeit kommen möchten. Das schont nicht nur die Umwelt, sondern zeigt einmal mehr, wie gelebte Sozialpartnerschaft im Südwesten funktioniert – bereits 2018 haben wir mit dem Tarifvertrag Mobiles Arbeiten wichtige Rahmenbedingungen festgeschrieben. Insbesondere in der Corona-Pandemie wurden zahlreiche Betriebsvereinbarungen geschlossen und viele Beschäftigte im Land profitieren heute von guten und sicheren Arbeitsbedingungen bei der Arbeit von zuhause oder unterwegs.“
Wilfried Porth, Vorsitzender von Südwestmetall: „Das Interesse an der Nutzung von Fahrrad-Leasing-Modellen ist innerhalb der letzten Jahre bei Beschäftigten, aber auch bei vielen Arbeitgebern immer größer geworden. Bei einer großen Verbreitung solcher Modelle kann dies im besten Falle zu einer gewissen Entlastung der Verkehrswege und zu einem aktiven Gesundheitsmanagement beitragen. Dass wir nun hierfür einen tariflichen Rahmen geschaffen haben, passt sowohl unter dem Aspekt des Klimaschutzes als auch angesichts der massiven Verteuerung der Spritpreise in die Zeit.“
Ob ein solches Modell betrieblich angeboten wird, entscheiden letztlich Arbeitgeber und Betriebsrat gemeinsam. Der Tarifvertrag regelt dann den Rahmen, der von der Betriebsvereinbarung ausgefüllt werden muss. So haben Arbeitgeber und Betriebsrat beispielsweise zu definieren, welche konkreten Beschäftigtengruppen das Modell nutzen können, wo Beschäftigte sich über das Modell informieren können oder was für einen Beitrag der Arbeitgeber im Gegenzug gegen Einsparungen leistet. Ferner begrenzt der Tarifvertrag die maximale Umwandlungssumme auf einen Betrag von bis zu 148 Euro pro Monat aus dem Tarifentgelt.
Porth und Zitzelsberger sind sich einig: „Durch diesen Betrag kann man schon ein sehr ordentliches Fahrrad nutzen. Einen weitergehenden Zugriff auf Tarifentgelt wollten wir allerdings nicht zulassen, denn schließlich vermindern sich, wenn geringere Sozialversicherungsbeiträge abgeführt werden müssen, spiegelbildlich auch in einem späteren Leistungsfall die Ansprüche auf Leistungen wie Kurzarbeitergeld, Krankengeld, Arbeitslosengeld und die gesetzliche Rente. Wir sind der festen Überzeugung, dass für die Betriebe nun ein passender Rahmen zur Verfügung steht.“
Wilfried Porth, Vorsitzender von Südwestmetall: „Das Interesse an der Nutzung von Fahrrad-Leasing-Modellen ist innerhalb der letzten Jahre bei Beschäftigten, aber auch bei vielen Arbeitgebern immer größer geworden. Bei einer großen Verbreitung solcher Modelle kann dies im besten Falle zu einer gewissen Entlastung der Verkehrswege und zu einem aktiven Gesundheitsmanagement beitragen. Dass wir nun hierfür einen tariflichen Rahmen geschaffen haben, passt sowohl unter dem Aspekt des Klimaschutzes als auch angesichts der massiven Verteuerung der Spritpreise in die Zeit.“
Ob ein solches Modell betrieblich angeboten wird, entscheiden letztlich Arbeitgeber und Betriebsrat gemeinsam. Der Tarifvertrag regelt dann den Rahmen, der von der Betriebsvereinbarung ausgefüllt werden muss. So haben Arbeitgeber und Betriebsrat beispielsweise zu definieren, welche konkreten Beschäftigtengruppen das Modell nutzen können, wo Beschäftigte sich über das Modell informieren können oder was für einen Beitrag der Arbeitgeber im Gegenzug gegen Einsparungen leistet. Ferner begrenzt der Tarifvertrag die maximale Umwandlungssumme auf einen Betrag von bis zu 148 Euro pro Monat aus dem Tarifentgelt.
Porth und Zitzelsberger sind sich einig: „Durch diesen Betrag kann man schon ein sehr ordentliches Fahrrad nutzen. Einen weitergehenden Zugriff auf Tarifentgelt wollten wir allerdings nicht zulassen, denn schließlich vermindern sich, wenn geringere Sozialversicherungsbeiträge abgeführt werden müssen, spiegelbildlich auch in einem späteren Leistungsfall die Ansprüche auf Leistungen wie Kurzarbeitergeld, Krankengeld, Arbeitslosengeld und die gesetzliche Rente. Wir sind der festen Überzeugung, dass für die Betriebe nun ein passender Rahmen zur Verfügung steht.“
Lob vom Bundesverband Zukunft Fahrrad
Großes Lob dazu erhaten die Verhandler auch vom Bundesverband Zukunft Fahrrad (BVZF). „Die Öffnung der baden-württembergischen Tarifverträge für das Dienstradleasing ist ein Durchbruch für gesunde und nachhaltige Mobilität. Wir beglückwünschen die IG Metall Ba-Wü und Südwestmetall zu diesem Schritt. Pendlerinnen und Pendler machen einen großen Anteil am Alltagsverkehr aus. Dienstrad-Leasing ist die ideale Lösung zur nachhaltigen Gestaltung betrieblicher Mobilität. Dazu kommen gesundheitliche Vorteile durch das regelmäßige Fahrradfahren. Beschäftigte können sich durch Dienstradleasing ein hochwertiges Fahrrad oder E-Bike anschaffen und längere Strecken zurücklegen“, freut sich Wasilis von Rauch, Geschäftsführer des BVZF.
Gleichzeitig wünscht sich der Verbandsvertreter Nachahmer in anderen Gewerkschaften sowie ein Signal aus der Bundespolitik: „Das Interesse an Dienstfahrrädern ist demnach sowohl bei Arbeitgebern als auch bei Beschäftigten sehr hoch. Wir hoffen, dass nun auch andere Gewerkschaften den Mehrwert für Angestellte erkennen und die Tarifverträge anpassen. Auch die Bundespolitik könnte ein wichtiges Signal für den Radverkehr geben, indem sie das Erfolgsmodell Dienstrad endlich mit einer eigenständigen Regelung im Einkommenssteuergesetz absichert.“
Gleichzeitig wünscht sich der Verbandsvertreter Nachahmer in anderen Gewerkschaften sowie ein Signal aus der Bundespolitik: „Das Interesse an Dienstfahrrädern ist demnach sowohl bei Arbeitgebern als auch bei Beschäftigten sehr hoch. Wir hoffen, dass nun auch andere Gewerkschaften den Mehrwert für Angestellte erkennen und die Tarifverträge anpassen. Auch die Bundespolitik könnte ein wichtiges Signal für den Radverkehr geben, indem sie das Erfolgsmodell Dienstrad endlich mit einer eigenständigen Regelung im Einkommenssteuergesetz absichert.“