Gerichtsurteil
26.07.2022, 13:15 Uhr
Berliner Bergmannstraße: Tempo 10 für Radfahrende bleibt
Nach der Beschwerde eines Mannes, dass die Temporeduzierung auf zehn Kilometer die Stunde für Radfahrende in der Berliner Bergmannstraße unzulässig sei, urteilte das Gericht jetzt: Tempo 10 bleibt.
In der Berliner Bergmannstraße gilt weiterhin Tempo 10 für Radfahrende
(Quelle: Shutterstock / Mo Photography Berlin)
Zu dieser Entscheidung kam das Berliner Verwaltungsgericht im Eilverfahren, wie ein Sprecher am 25. Juli mitteilte. Die Beschränkung auf eine Geschwindigkeit von zehn Kilometern pro Stunde bestehe aus Sicherheitsgründen zu Recht, hieß es. Das Gericht verwies darauf, dass es in der bekanntesten Straße im Bergmannkiez zwischen 2018 und 2020 insgesamt 14 Fahrradunfälle mit zwölf Leicht- und zwei Schwerverletzten gegeben habe. Die Situation sei geprägt von einer „besonders hohen Dichte an Fußgängern, Rad- und Autofahrenden“.
Beschwert hatte sich ein Mann, der die Bergmannstraße nach eigenen Angaben regelmäßig auf dem Weg zwischen seiner Arbeit und seinem Wohnort mit dem Fahrrad durchquert. Dort hatte das Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg im Juli 2021 die Einrichtung einer Einbahnstraße sowie einer Fahrradstraße angeordnet. Aus Sicht des Radfahrers gibt es keine Gefährdungslage, die das Tempolimit rechtfertige, hieß es vom Gericht. Außerdem halte sich kein Radfahrer und keine Radfahrerin daran. Seine Argumente überzeugten das Gericht nicht. Zugleich betonte es, dass es nicht darüber zu entscheiden hatte, ob die Einrichtung der Fahrradstraße als solche rechtmäßig sei. Das Thema wird die Richterinnen und Richter aber weiter im eigentlichen Klageverfahren beschäftigen.