Neue Radstreifen in München
28.10.2021, 13:39 Uhr
Gericht entscheidet zugunsten der Radfahrer-Sicherheit
Das Verwaltungsgericht München hat die Klagen von Michael Haberland, dem Präsidenten des Automobilclub Mobil, gegen die Radfahrstreifen in der Elisen-, Rosenheimer und Theresienstraße abgewiesen.
Der Pop-up-Radweg in der Elisenstraße, der zum dauerhaften Radstreifen wurde.
(Quelle: ADFC München)
Die Radfahrstreifen wurden Ende April und Anfang Mai 2021 markiert, um mehr Verkehrssicherheit für die Münchner Radlerinnen und Radler zu erreichen. Alle drei Straßen verfügten unmittelbar vor der Einrichtung der Radfahrstreifen über keinerlei Radverkehrsanlagen. Dabei ist die Verkehrsbelastung in allen drei Straßen hoch, so dass es in den vergangenen Jahren immer wieder zu Unfällen zwischen Auto- und Radverkehr kam. Die Radfahrstreifen wurden zunächst von Ende Juni 2020 bis Ende Oktober 2020 als sogenannte „Pop-up-Radwege“ im Rahmen von Verkehrsversuchen eingerichtet. Im März 2021 beschloss der Münchner Stadtrat dann auf Empfehlung des Mobilitätsreferats, die Radfahrstreifen im Vorgriff auf eine geplante bauliche Lösung in weiß dauerhaft zu markieren.
Münchens Oberbürgermeister begrüßt die Entscheidung
„Das Verwaltungsgericht München teilt die Rechtsauffassung der Stadt München: Die Sicherheit des Radverkehrs auf diesen drei Straßenabschnitten überwiegt gegenüber den Interessen Einzelner. Das Urteil bestärkt uns darin, dass wir mit der Verkehrssicherheitsarbeit in München auf dem richtigen Weg sind“, sagt Mobilitätsreferent Georg Dunkel.
Oberbürgermeister Dieter Reiter kommentierte gegenüber der Süddeutschen Zeitung das Urteil: „Eine Verkehrswende hin zu einer umweltbewussten Mobilität erreichen wir nur, wenn weniger Menschen mit dem Auto in und durch die Stadt fahren und mehr mit dem öffentlichen Nahverkehr, zu Fuß oder eben mit dem Rad unterwegs sind. Diese Umstellung wird sicher noch zu weiteren harten Auseinandersetzungen führen.“