Überholverbot von Fahrrädern
18.01.2022, 09:14 Uhr
Stuttgart stellt neues Radverkehrszeichen auf
Am 14. Januar wurde in Stuttgart ein neues Verkehrszeichen aufgestellt: ein Überholverbot, das Radfahrer vor eng überholenden Autos schützen soll.
Das neue Zeichen kommt an der Böblinger Straße / Kaltentaler Abfahrt zum Einsatz, weil dort die Fahrbahnbreite variiert und Autos zu eng überholen. In einigen Abschnitten ist das Überholen von Radfahrern und Radfahrerinnen infolge der fehlenden Mindestüberholabstände gemäß der Neufassung der Straßenverkehrsordnung nicht möglich und somit nicht zulässig. Da Autofahrer und Autofahrerinnen die Situation oft falsch einschätzen, dies haben Messungen der Stadt Stuttgart ergeben, wird nun das Überholverbot von Fahrrädern und Krafträdern mit dem neuen Verkehrszeichen verdeutlicht. Dies hat die Verkehrsbehörde der Stadt Stuttgart nach dem Inkrafttreten der Verwaltungsvorschrift zur Neufassung der StVO angeordnet.
Das Schild wurde im April 2020 eingeführt, als mit der Novelle der Straßenverkehrsordnung für das Überholen von Fahrrädern durch Kraftfahrzeuge ein Mindestüberholabstand von 1,5 Meter innerorts und zwei Meter außerorts gesetzlich festgeschrieben wurde. Verstanden wird es jedoch noch nicht immer. Stuttgart hat diese Änderung der Straßenverkehrsordnung mit einer groß angelegten Sicherheitskampagne „Miteinander läufts besser“ zum Thema Überholabstand begleitet.