Plan des BMDV 06.08.2024, 09:04 Uhr

Städtetag gegen Gleichstellung von E-Scootern mit Fahrrädern

Der Deutsche Städtetag kritisiert die Pläne des Bundesverkehrsministeriums, E-Scooter mit Fahrrädern gleichzustellen.
Frau mit E-Scooter auf Radweg
(Quelle: Shutterstock / Ground Picture)
Zum neuen Referentenentwurf des Bundesverkehrsministeriums (BMDV) mit neuen Regeln für E-Scooter sagte Städtetags-Hauptgeschäftsführer Helmut Dedy: „Der Deutsche Städtetag sieht den Entwurf ausgesprochen kritisch. Beispielsweise ist die pauschale und undifferenzierte Gleichstellung von E-Scootern mit Fahrrädern falsch und für ein gutes Miteinander im Straßenverkehr ausgesprochen kontraproduktiv.“
Dedy kritisiert, die Überarbeitung der Regelungen greife deutlich in die Planungshoheit der Kommunen ein. Deshalb ist es für den Deutschen Städtetag unverständlich, dass es bisher keine Abstimmung mit den Städten gegeben habe. Der Deutsche Städtetag setzt sich seit langem für mehr Spielraum bei Verkehrsmaßnahmen vor Ort ein.

Verkehrssicherheit in Gefahr

Der E-Scooter-Referentenentwurf enthalte Regelungen, durch die die Verkehrssicherheit in den Städten für alle Teilnehmenden am Verkehr regelrecht gefährdet werde. Dazu gehöre beispielsweise, dass E-Scooter unreguliert durch Fußgängerzonen fahren und entgegen der Fahrtrichtung Einbahnstraßen nutzen können sollen. Die Möglichkeit, E-Scooter grundsätzlich stadtweit abstellen zu können wie Fahrräder, sei kontraproduktiv. Es gebe gute Gründe, warum einige Städte mit den Betreibern Regeln getroffen haben, wonach E-Scooter nur in klar definierten Bereichen geparkt werden dürfen.
„Das alles über den Haufen zu werfen, wäre fatal. Es widerspricht allen Erfahrungen, die die Städte in den letzten fünf Jahren mit E-Scootern gemacht und sie mit dem ÖPNV verknüpft haben. Wenn wir in den Städten darauf keinen Zugriff mehr haben, können wir die freiwilligen Vereinbarungen mit den E-Scooter-Betreibern wie auch genehmigte Sondernutzungen in den Wind schreiben. Wir sehen die E-Scooter im privaten Gebrauch und in einem geregelten Vermietungsbetrieb durchaus als eine mögliche nachhaltige Ergänzung der Verkehrsformen. Allerdings geht das nicht regelfrei. Das gilt für die Nutzerinnen und Nutzer genauso wie für die Betreiber.“



Das könnte Sie auch interessieren