Richtlinie veröffentlicht
20.04.2022, 09:00 Uhr
EU macht Weg frei für weniger Mehrwertsteuer
Die EU ermöglicht die Senkung der Mehrwertsteuer für Verkauf, Vermietung und Reparatur von Fahrrädern. Jetzt dürfen die Mitgliedsstaaten entscheiden. Ein Land ist schon besonders weit.
Am 5. April hat die Europäische Union ihre neue Mehrwertsteuerrichtlinie veröffentlicht. Darin wird geregelt, auf welche Waren und Dienstleistungen die Mitgliedsstaaten ihre Mehrwertsteuer senken dürfen. Fahrräder einschließlich Elektrofahrräder sowie deren Vermietung und Reparatur werden im Anhang dieser Veröffentlichung unter Punkt 11.25 genannt: Darauf dürfen EU-Staaten ab sofort ermäßigte Mehrwertsteuersätze anwenden.
Die Mitgliedsstaaten können die Veröffentlichung in nationales Recht umsetzen. Besonders weit sind damit Portugal und Spanien vorangeschritten. Portugal kündigte Ende März sechs Prozent Mehrwertsteuer auf Fahrräder an, Spanien strebt zehn Prozent an.
Belgien hatte ebenfalls eine Senkung der Fahrradmehrwertsteuer auf sechs Prozent angekündigt, ist jedoch vor kurzem zurückgerudert: Die Mehrwertsteuer bleibt gleich, stattdessen investieren die Belgier lieber in Radwege. Der europäische Fahrradverband Conebi steht dazu mit seinem belgischem Mitglied in Kontakt. Die Benutzerverbände starteten bereits Petitionen gegen diese Entscheidung.
Übergeordnetes Ziel der EU-Maßnahme ist Klimaschutz durch die Senkung der Emissionen im Straßenverkehr. Die EU erklärte diesen Schritt bereits im Dezember ausführlicher.