Einjähriger Verkehrsversuch 14.05.2024, 11:17 Uhr

Hessen: S-Pedelecs dürfen auf Radschnellweg

Das Hessische Ministerium für Energie, Wirtschaft, Verkehr, Wohnen und Ländlichen Raum und das Regierungspräsidium Darmstadt starten ab Mitte Mai einen Verkehrsversuch auf der Radschnellverbindung Frankfurt-Darmstadt, zunächst für ein Jahr.
Radschnellweg
(Quelle: ADFC Hessen)
In der Testphase sollen auf dem Abschnitt zwischen Langen und Darmstadt-Nord S-Pedelecs fahren. Das meldet Leva-EU. S-Pedelecs unterstützen bis zu einer Höchstgeschwindigkeit von 45 Stundenkilometern und werden daher als Mofas eingestuft, die normalerweise nicht auf Radwegen fahren dürfen.
Die Hochschule Darmstadt hilft bei der Auswertung des Verkehrsversuchs, der untersuchen soll, ob sich Hochgeschwindigkeitsradwege für den Einsatz von S-Pedelecs eignen könnten. Die Hochschule wird die Verkehrssicherheit auf der Radstrecke durch Geschwindigkeitsbeobachtungen, Befragungen vor Ort und Interviews erfassen.
Der Verkehrstest soll die Geschwindigkeiten verschiedener Nutzergruppen untersuchen und die Auswirkungen des Einsatzes von Speed-Pedelecs auf dem Radschnellweg analysieren. Den Radwegbenutzern wird empfohlen, auf die Beschilderung der Bereiche zu achten, in denen die Benutzung von Speed-Pedelecs erlaubt ist.
Die ersten Ergebnisse des Verkehrsversuchs werden für das Frühjahr 2025 erwartet.
Verkehrsminister Mansoori erläutert die Beweggründe für den Versuch: "Die Durchführung von Verkehrsversuchen ist wichtig, um alle Möglichkeiten zur Beschleunigung der Verkehrswende zu testen. Ich freue mich, dass wir hier nun gemeinsam mit dem Regierungspräsidium Darmstadt in die Umsetzung gehen und bin gespannt, welche Ergebnisse wir daraus ziehen können."

Ähnlich schnell wie Rennräder

Es wird argumentiert, dass S-Pedelecs nur kurzzeitig bei maximaler Anstrengung eine Höchstgeschwindigkeit von 45 km/h erreichen können und damit eine ähnliche Durchschnittsgeschwindigkeit wie Rennräder aufweisen. Gleichzeitig wird das Speed-Pedelec als großartiger Ersatz für das Auto gesehen, insbesondere für längere Alltagsfahrten.
Unter dem Gesichtspunkt der Verkehrssicherheit wird jedoch die Eignung von Speed-Pedelecs auf Radwegen aufgrund des großen Geschwindigkeitsunterschieds zwischen S-Pedelec-Nutzern und langsamen Radfahrern in Frage gestellt. Aufgrund ihrer Fähigkeit, mit Unterstützung hohe Fahrgeschwindigkeiten von bis zu 45 km/h zu erreichen, werden sie vom Bundesgesetzgeber in der Regel als motorradähnlich eingestuft und dürfen daher nicht generell auf Radwegen eingesetzt werden.
Das hessische Ministerium und das Regierungspräsidium Darmstadt haben sich vorbehalten, den Verkehrsversuch im Laufe des Jahres vorzeitig zu beenden, falls es zu Problemen mit der Verkehrssicherheit kommt.


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