Antwort auf Koalitionsvertrag
11.02.2022, 09:00 Uhr
VCD entwirft Bundesmobilitätsgesetz
Der Verkehrsclub Deutschland (VCD) hat einen Entwurf für ein Bundesmobilitätsgesetz vorgelegt. Das Gesetz soll alle Verkehrsträger gleichberechtigt in den Blick nehmen.
Der vom VCD präsentierte Vorschlag für ein Bundesmobilitätsgesetz soll den Rechtsrahmen für die Ankündigungen der Ampel-Regierung schaffen. Im Koalitionsvertrag hatten sich SPD, Grüne und FDP „eine nachhaltige, effiziente, barrierefreie, intelligente, innovative und für alle bezahlbare Mobilität“ zum Ziel gesetzt.
VCD fordert Umsetzung
Mit dem Bundesmobilitätsgesetz sollen Ziele für Mobilität, Verkehrssicherheit, Gesundheitsschutz sowie Umwelt- und Klimaschutz festgelegt werden. Im Mittelpunkt des Gesetzesvorschlags steht ein Bundesmobilitätsplan, der diese Ziele konkretisiert. Der Bundesmobilitätsplan soll vom Bundesverkehrsministerium entwickelt und vom Parlament verabschiedet werden – mit verbindlichen Finanzierungszusagen.
Mobilität wird laut VCD im Gesetzentwurf unter ökologischen, sozialen und wirtschaftlichen Gesichtspunkten betrachtet. Der VCD sieht die Bundesregierung jetzt in der Pflicht, die im Koalitionsvertrag formulierten Ziele in Form des Bundesmobilitätsgesetzes umzusetzen. Den kompletten Gesetzesentwurf gibt es hier, eine Zusammenfassung hier.
Arbeit am Gesetzentwurf
Die Initiative für die Arbeit am Bundesmobilitätsgesetz ging vom VCD aus. Erstellt wurde der Gesetzentwurf von Staats- und Verwaltungsrechtlern um Professor Georg Hermes von der Goethe-Universität Frankfurt am Main, Professor Urs Kramer von der Universität Passau sowie Holger Weiss von W2K Rechtsanwälte. Begleitet wird der Vorschlag von einem verfassungsrechtlichen Gutachten zu den nationalen Auswirkungen ebenso wie zur Vereinbarkeit mit dem EU-Recht.