Neues Rechtsgutachten
13.12.2023, 12:17 Uhr
Verkehrsverbände: So können Kommunen Schulwege sicher machen
Das Kidical-Mass-Aktionsbündnis, das Deutsche Kinderhilfswerk und der ökologische Verkehrsclub Deutschland (VCD) präsentieren heute ein Rechtsgutachten zur Einrichtung von Schulstraßen.
Das Gutachten sagt, dass Kommunen vielfältige rechtliche Optionen haben, um Schulstraßen temporär oder dauerhaft einzurichten und damit die Verkehrssicherheit für Kinder zu verbessern.
Die Analyse des Straßenverkehrsrechts und des Straßenrechts zeigt, dass geltende Gesetze zahlreiche Möglichkeiten bieten, Straßen temporär für nicht-motorisierten Verkehr freizugeben. Dies kann durch Teileinziehung, Fahrradstraßenstatus, Nachweis qualifizierter Gefahrenlage oder zur Förderung einer geordneten städtebaulichen Entwicklung erfolgen.
Die kürzlich gescheiterte Reform des Straßenverkehrsrechts mache die Reform der Straßenverkehrsordnung (StVO) nach wie vor notwendig, so die Verbände. Das Bündnis drängt darauf, Schulstraßen rechtlich zu verankern und die Regelungen zum Nachweis der Gefahrenlage zu reformieren.
Simone Kraus, Co-Initiatorin und Sprecherin des Kidical-Mass-Aktionsbündnisses, betont: „Kinder haben ein Recht darauf, sich sicher, selbstständig und geschützt zu bewegen. Das Rechtsgutachten belegt eindeutig, dass die Einrichtung von Schulstraßen auch in Deutschland rechtlich möglich ist. Jetzt heißt es: Umsetzen.“
Die Forderung des Bündnisses an die Bundesregierung ist klar: Schulstraßen rechtlich verankern und die Regelungen zur Gefahrenlage als Grundvoraussetzung für Eingriffe in den Straßenverkehr reformieren. Ein solcher Schritt wäre ein klares Signal für sichere Mobilität von Kindern und würde das Bewusstsein für Schulstraßen stärken.
Gute Erfahrungen mit Schulstraßen
Schulstraßen sind Leuchttürme für sichere und aktive Kindermobilität. Beispiele aus Paris zeigen das enorme Potenzial für die Mobilitätswende. Das Kidical-Mass-Aktionsbündnis hat seit 2021 Schulstraßen-Aktionstage in Deutschland initiiert und bundesweit verbreitet. Einjährige Pilotprojekte in Köln und weiteren Städten zeigen, dass die Einrichtung von Schulstraßen bereits möglich ist.
Das Bündnis fordert eine konsequente Fortführung des Prozesses durch das Bundesverkehrsministerium und appelliert an die Verantwortlichkeit der Bundesregierung, anstatt sie allein den Ländern und Kommunen zu überlassen.
Über das Rechtsgutachten
Das Rechtsgutachten wurde von Dr. Olaf Dilling (Rechtsanwälte PartGmbB) im Auftrag des Kidical-Mass-Aktionsbündnisses, Deutschen Kinderhilfswerks und VCD erstellt. Es untersucht die rechtlichen Möglichkeiten zur Einrichtung von Schulstraßen anhand der geltenden Gesetze und Rechtsprechung im Planungs-, Straßenverkehrs- und Straßenrecht.