„Nicht viel Neues“ 29.07.2024, 10:03 Uhr

Ein Jahr Bayerisches Radgesetz: ADFC Bayern zieht Bilanz

Anstelle des vom Radentscheid Bayern vorgelegten Gesetzentwurfs ist vor einem Jahr das „Gesetz zur Stärkung des Radverkehrs in Bayern“ in Kraft getreten. Der Allgemeine Deutsche Fahrrad-Club (ADFC) Bayern zieht eine erste Bilanz mit Licht und Schatten.
Der ADFC Bayern kritisiert das bayrische Radgesetz.
(Quelle: ADFC Bayern)
Der ADFC Bayern hatte sich schon zur Landtagswahl 2018 für ein bayerisches Radgesetz eingesetzt, das Zuständigkeiten, Verfahren und Standards so regeln sollte, dass der Ausbau der Radinfrastruktur zügiger vorangeht. 2022 haben der ADFC Bayern und seine Bündnispartner dann die Volksbegehrensinitiative „Radentscheid Bayern“ gestartet und einen Radgesetz-Entwurf vorgelegt. Der Bayerische Verfassungsgerichtshof hatte das Volksbegehren vorzeitig gestoppt, trotz über 100.000 Unterstützungsunterschriften in nur vier Monaten. CSU und Freie Wähler verabschiedeten in der Folge noch vor der letzten Landtagswahl ein Radgesetz, das seit 1. August 2023 in Kraft ist. 
„Es passiert endlich etwas beim Thema Radverkehr. Zum Beispiel gibt es mehr Geld und Personal. Das gerade mal zweieinhalbseitige Radgesetz an sich ist allerdings wenig ambitioniert“, sagt Bernadette Felsch, Vorsitzende des ADFC Bayern. In den wenigen Artikeln dieses Radgesetzes finden sich viele Punkte, die bereits vorher geregelt waren, so der ADFC. Beispielsweise die Planung eines bayernweiten Radwegenetzes. Auch für die einheitliche Beschilderung von Radwegen gebe es bereits seit vielen Jahren eine bundeseinheitliche Regelung. Und die schulische Verkehrserziehung mit dem Fahrradführerschein in der Grundschule sei ebenfalls nicht neu.

Mehr Abstimmungen und Radallianz

Positiv bewertet der Fahrradclub, dass Radwege auch gefördert werden können, wenn sie nicht entlang von Landstraßen verlaufen und dass lange nur versprochene Vorhaben nun endlich umgesetzt werden. Auch gebe es nun mehr Abstimmungen mit Kommunen und Radverkehrsexperten.
Laut Längenstatistik des Bundesverkehrsministeriums gibt es Ende 2023 in Bayern nur 22 Kilometer mehr Radwege an überörtlichen Straßen als Ende 2022. Mit einem solchen Zubau-Tempo würde selbst das ohnehin wenig ambitionierte Ziel von 1.500 Kilometer bzw. 91 Meter Radweg pro Jahr und Gemeinde verfehlt. Das zweite große Ziel im Radgesetz, ein 1-Euro-Fahrradticket, sollte die Radmitnahme im öffentlichen Verkehr vereinfachen. Dies sei derzeit aber sehr kompliziert. Unter anderem deshalb sei wichtig, dass endlich die im Gesetz versprochene Radallianz einberufen werde. Das soll im Oktober 2024 erstmals passieren.

Keine Vision Zero

Dass die „Vision Zero“, also das Ziel von null Verkehrstoten und Verletzten, keinen Eingang ins bayerische Radgesetz gefunden hat, hält die ADFC-Vorsitzende für ein grobes Versäumnis. Der Schutz von schwächeren Verkehrsteilnehmenden, insbesondere auch von Kindern und älteren Menschen, müsse oberste Priorität haben – z. B. durch Tempobeschränkungen und eine eigene, vom Kfz-Verkehr getrennte, Fuß- und Radwegführung. Die kürzlich verabschiedete Reform des Straßenverkehrsgesetzes (StVG) ermögliche hoffentlich, dass Sicherheitsaspekte künftig höher priorisiert werden als die ungestörte Fahrt für KFZ.
Schließlich sei auch bei der personellen Ausstattung und der Umsetzung vor Ort weiterhin viel Luft nach oben. „Wenn Bayern auch in der Realität das selbst proklamierte Radlland werden will, muss sich für den Radverkehr noch viel verbessern“, betont Bernadette Felsch.



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