Abkehr vom 30-Tage-Plan? 19.03.2024, 11:51 Uhr

VSF: Verkürzung der Zahlungsfrist für Mittelstand nicht hinnehmbar

Der Verbund Service und Fahrrad unterstützt die Kritik an der geplanten EU-Verordnung zu Verkürzung der Zahlungsfristen im Handel auf 30 Tage. Kleine und mittlere Unternehmen müssten sonst zwischenfinanzieren.
EU-Flaggen in Brüssel
(Quelle: Shutterstock / Jarrow 153)
Der VSF-Mitarbeiter Jasper Berg, Leiter des Berliner VSF-Büros, teilte SAZbike in Bezug auf die ablehnende Haltung des Handelsverbands HDE und des Bundesinnungsverbands Zweirad-Handwerk sowie des Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft mit: „Wir teilen die Einschätzung der Kollegen und Kolleginnen – eigentlich aus der gesamten deutschen Wirtschaft – zur geplanten Verordnung. Auch wenn es ein erstrebenswertes Ziel ist, die Zahlungsverlässlichkeit in der EU zu erhöhen und da auch durchaus positive Aspekte in der geplanten Verordnung stecken , etwa Wegfall der Notwendigkeit der Mahnung bei Verzugszinsen oder die automatische Pauschalentschädigung, sprechen ganz gewichtige Gründe gegen die Ablösung der Zahlungsverzugsrichtline. Ganz zentral natürlich die unternehmerische Vertragsfreiheit, also die Möglichkeit eigene Zahlungsfristen zu vereinbaren. Bei zu knappen Zahlungszielen müssten kleine und mittlere Unternehmen sonst eventuell zwischenfinanzieren, statt wie bisher auf partnerschaftliche Vereinbarungen zu setzen. Ergänzend ist der Neuaufbau behördlicher Zahlungskontrollinstanzen irgendwie nur schwer mit dem angekündigten Bürokratieabbau vereinbar.“

VSF sieht allgemeine Ablehnung der kurzen Zahlungsfrist

Berg weist darauf hin, dass es ungewiss sei, wie es mit dem Vorschlag weiter geht. Der Großteil der Mitgliedsstaaten habe in der letzten Konsultation scheinbar gerade die Vertragsfreiheit und das knappe und ausschließliche Zahlungsziel von 30 Tagen stark kritisiert und abgelehnt. „Hier wird dann vermutlich nochmal etwas nachjustiert und vielleicht eine entspanntere Regelung gefunden“, so Berg.
Die EU zeigt hier, welchen Verlauf die Verordnung durch ihre Institutionen nimmt.



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